Archiv für den Monat: Januar 2007

Wie geht’s weiter bei SELFHTML?

Thomas Stefan Münz, der Gründer von SELFHTML hat sich von seinem Projekt zurückgezogen (Gründe nennt er im Projektforum). Das Projekt wurde seit 2004 von einem Team verantwortet, Münz selbst war eher eine Art „urväterlicher Berater“. Das war wohl mehr hinderlich als förderlich:

[I]ch möchte erreichen, dass die Developer endlich ohne dieses etwas unangenehme „Überich“, als das ich ihnen immer erschienen sein muss, arbeiten koennen.
Vielleicht befruchtet das ja sogar alles.

Hinter den Kulissen gab (und gibt) es eine Diskussion, wie es mit SELFHTML weitergeht, wie Version 9 umgesetzt werden solle. Die einen (u.a. Münz) wollten ein Wiki, die anderen was anderes.

Interessant finde ich, wenn Münz die Sinnfrage für ein Projekt wie SELFHTML stellt:

Ausserdem entdeckt dieses eigentlich typische Stammpublikum von SELFHTML, die „Normalos“, so ganz allmaehlich, dass man im Web auch ohne HTML und all das publizieren kann. Ganz schicke Sachen gibt es da, allein schon, was man mit einem kostenlosen Google-Account alles veroeffentlichen kann, oeffentliche Kalender, Notebooks, Spreadsheets, Web-Alben, Videos, Blogs, eigene Diskussionsgruppen … die Leute lernen allmaehlich, dass aktives Webworking nicht mehr zwangslaeufig bedeutet, sich erst mal lange und demuetig irgendwelchen voellig unbekannten Programmiersprachen und Netzprotokollen zu widmen.

Mich persoenlich interessiert es jedenfalls mittlerweile mehr, was da alles vor sich geht, als mich in immer akademischer werdende Fachdiskussionen rund um HTML, CSS und verwandten Sprachen zu ereifern. [..] aber die Beschreibungs- und Programmiersprachen im Web haben fuer mich ihre fruehere Bedeutung als „Eintrittskarte in die Welt des Webworkings“ verloren. Und aus dem gleichen Grund auch SELFHTML, so hart das klingen mag.

Im Grunde ist das der springende Punkt: Wer heute ein private Webseite erstellen möchte, tut das in den wenigsten Fällen, in dem er HTML in einen Texteditor tippt. Er nimmt ein Content-Managmentsystem (echte CMS wie Joomla, Typo3 oder Drupal; Blogsoftware oder Wikis) oder meldet sich bei einem Anbieter an, der das bietet (myblog, livejournal etc.). Für eine Blogsoftware oder ein CMS sind zwar HTML-Kenntnisse hilfreich, aber nicht notwendig.

Meine erste Webseite habe ich damals (2002) auch mit einem Texteditor – seinerzeit Phase5 – zusammengebaut. Was ich dazu wissen musste, habe ich mir mit SELFHTML beigebracht. Fand ich großartig, dass es eine so verständliche Dokumentation gab. Hab mich viel bei SELFHTML rumgetrieben, um mehr über HTML und darüber, wie das Web technisch funktioniert, zu lernen. Hab sogar für neue Server gespendet.
Meine gebastelte Webseite sah nicht schön aus. Musste sie auch nicht, es sollten nur ein paar Dokumente fürs Semester zum Download drauf gepackt werden.

Für ein anständiges Layout hat es nie gereicht, das war mir zuviel Frickelarbeit, so mit CSS und HTML und Bereiche definieren und tralala. Was war ich dann froh, als ich auf WordPress gestoßen bin. Fertiges Layout, fertiger Code, fertige Plugins – einfach auf den Server packen und los gehts.
Das geht wohl vielen ähnlich: warum sich mit dem Quelltext abmühen, wenn man fertige Templates bekommt. Ein bisschen Wissen kann nicht schaden, wenn man seine Templates anpassen will. Die klassische private „Homepage“ wird technisch mehr und mehr mit fertigen Systemen erstellt. Heute kann jeder gutaussehende Website betreiben, ohne dass er sich mit HTML oder CSS auskennen muss. Das finde ich großartig, das ist ein echter Fortschritt. (Natürlich gibt es immer noch große Designer vor dem Herrn mit CSS. )
Mit Blogs bzw. CMS kann ich mich auf den Inhalt konzentrieren und brauche mich um die technische Basis nicht sonderlich kümmern.

So stellen sich für SELFHTML zwei Fragen:
Die aktuelle: Wie wird Version 9 technisch umgesetzt.
Die langfristige: Was ist die Bedeutung von SELFHTML in Zeiten von CMS, Blogs und Wikis?

[via: Sajonara]

Keine Genehmigung für Steinhöfel?

Übrigens hat Rechtsanwalt Steinhöfel offensichtlich einige Wissenslücken im Bereich Medien- und Urheberrecht. Auf seiner Homepage veröffentlicht er Texte verschiedener Medien, darunter auch aus dem SPIEGEL und von SPIEGEL ONLINE. Eine Genehmigung dafür hatte er nicht.

Steht heute bei Spiegel Online in einem Bericht über Media-Markt vs. media-bloed.de und fettisch.de. Vertreten wird der MM mal wieder von seinem Hofjuristen Steinhöfel. Kennen wir ja.

In der Rubrik Standpunkte veröffentlicht Steinhöfel seine fremde Ansichten auf die Welt. Diese Standpunkte wurden zumeist in Zeitungen veröffentlicht und landeten dann als Kopie bei Herrn Steinhöfel.

Offenbar hat er – zumindest beim Spiegel – nicht nach der Genehmigung zur Verwertung gefragt. Die anderen Rechteinhaber, davon gehe ich aus, hat der RA Steinhöfel sicher um Genehmigung zur Veröffentlichung gebeten.
Und ebenso offenbar liest man in der Kanzlei Steinhöfel bei Spiegel Online mit und ersetzt die Links zu den kopierten Texten zu Links auf die Spiegel-Online-Seiten. Ist nur ungünstig, wenn die Artikel weiterhin auf den Seiten des Herrn Steinhöfel stehen:

Nr. 18: „Verrückt nach Bush“
Nr. 22: „Gegen die Mauer“
Nr. 27: „Mörderische Frömmigkeit“

Ich vermute mal, dass die Artikel nicht mehr lange auf der Seite stehen werden. Im Grunde wird es sich selbstverständlich um ein Missverständnis oder Versehen handeln.

Nachtrag (06.02.07): Die Spiegel-Artikel „Verrückt nach Bush“ und „Gegen die Mauer“ sind nun gänzlich aus der „Standpunkte“-Liste verschwunden, „Mörderische Frömmigkeit“ hat nun die Nr. 15 bekommen.

Peter Hartz und das Urteil

Ich kann ich nicht recht verstehen, warum jetzt so ein Protest aufbrandet, dass Hartz für sein Geständnis eine relativ milde Strafe bekommt: 2 Jahre auf Bewährung und eine gute halbe Million Euro Geldstrafe. Hartz musste sich für den schwerwiegenden Teil seiner Schuld verantworten: Veruntreuung von 2,6 Mio. Euro Gelder von VW, von denen er etwa 2 Mio. an den VW-Gesamtbetriebsratschef Volkert weiterleitete, um sich dessen Gunst zu erkaufen.
Durch einen Handel mit der Staatsanwaltschaft – Geständnis gegen Fallenlassen der Nebenanklagspunkte – sind Hartz‘ eigene Lustreisen und Bordellbesuche und damit der schmutzige Teil der VW-Affäre nicht mehr Bestandteil der Anklage. Dieser Teil mag die Boulevardpresse interessieren, das mag den Voyeurismus befriedigen – mir ist dieser Teil schnuppe. Er steht auch nicht wegen der – zum großen Teil von der Politik und dann von den umsetzenden Behörden – vermurksten Hartz-Gesetzen vor Gericht.

Wo ist denn bitte der Schaden entstanden, für den Hartz ins Gefängnis hätte gehen müssen? Er hat sich selbst nicht bereichert, er hat möglicherweise nicht einmal VW geschadet, wenn er sich einen Arbeitnehmervertreter gefügig macht. Interessant wäre noch gewesen, inwieweit der damalige Vorstandsvorsitzende und heutige Aufsichtsratschef von VW, Piëch, in die Sache verstrickt war. Dass seine Rolle in der Sache bisher nicht genug hinterfragt wurde, das ist der einzige fade Beigeschmack den ich bei dem Deal von Hartz mit der Staatsanwaltschaft erkennen kann.

Hartz geht nicht straffrei aus, er wird verurteilt. Der Deal mit Ackermann & Co. im Mannesmann-Prozess sah damals schlimmer aus. Auch Kohl ging in einer ähnlichen Sache straffrei aus. Hartz wird unter Umständen sogar finanziell ruiniert, weil er für seine Schmiergelder von einer Versicherung in Regress genommen werden könnte.

Statt über das vermeintlich milde Urteil für Hartz zu lamentieren, sollte man sich mal den § 266 StGB (Untreueparagraph) näher angucken.  Da scheint der Hund begraben zu liegen, dass Kohl und Ackermann und vermutlich auch andere dubiose Geldflüsse zur „Landschaftspflege“ straflos bleiben.

Blog dicht machen

Dein Blog steht unter einer Kommentar- und Trackbackspamattacke? Das Blog läuft ein paar Tage ohne Beobachtung und du willst nicht, dass in dieser Zeit jemand Blödsinn postet, der dir hinterher als Abmahnung teuer kommen könnte?

Dann zieh die Notbremse und schließe mit einem Klick die Kommentar- und Trackbackfunktion aller WordPresseinträge.

CDU möchte ein Ermächtigungsgesetz

„Der Bundestag soll die Bundesregierung zu Beginn einer Legislaturperiode ermächtigen, den internationalen Organisationen Truppen anzubieten.“

Nein, das ist kein Zitat von 1933, sondern eins vom CDU-Fraktionsvize Andreas Schockenhoff aus der Financial Times Deutschland vom 24. Januar 2007.

Der Plan: der Bundesrat gibt der Bundesregierung ein Mandat auf Vorrat, Bundeswehreinsätze im Rahmen von EU oder Nato selber zu veranlassen. Das Parlament dürfte aber innerhalb von 90 Tagen eine Rückholaktion beschließen.
Bisher muss jeder Einsatz vom Bundestag beschlossen werden. Das sein angeblich zu langwierig, lamentiert jetzt die CDU/CSU.

Einen Einsatzautomatismus für Einsätze der Nato- oder EU-Truppen fänd ich gruselig. Klar ist der Parlamentsvorbehalt komplizierter und langwieriger. Hier geht es aber immerhin um den Einsatz bewaffneter Truppen in einem anderen Land. Das sollte auch gut – in der Öffentlichkeit und im Parlament – diskutiert werden. Das will ich nicht von der Exekutive allein geregelt wissen.
Ein Bundeswehreinsatz muss Hürden haben, damit man sich den Einsatz gut überlegt. Die Armee darf niemals von der Regierung so nebenbei mal irgendwohin geschickt werden, das muss immer das allerletzte Mittel sein, wenn gar nichts mehr geht.

Das Rückholrecht ist ein Placebo. Wenn die Truppen erstmal rausgeschickt sind, wird man sie nicht so schnell zurückholen. Diesen Ansehensverlust der Bundesrepublik möchte sicher keiner verantworten.

Erste Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen (bald) für 50 Euro zu haben

Neben dem Auskunftsanspruch gegenüber Providern hat die Durchsetzungsrichtlinie auch was Gutes: Sie deckelt die Kosten bei erstmaligen Abmahnungen in Urheberrechtsdingen auf 50 Euro.

In §97a, Abs. 2 heißt es:

Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 50 Euro.

Was „einfach gelagerte Fälle“ von „unerheblicher“ Bedeutung sind, bleibt freilich offen. Das in der Pressemitteilung gebrachte Beispiel, bei dem ein Mädchen ein Lied (!) beim Filesharing getauscht hat, ist grob unrealistisch. Was ist bei einem Album? Bei 20 Liedern, bei 10 Alben?

Aber weg vom Filesharing gibt es ja noch andere Beispiele für Abmahnungen im Urheberecht, wie der aktuelle Brötchenfall ja zeigt: Ein Bild illegalerweise verwendet und schon kriegt man eine mehrere hundert Euro teure Abmahnung ins Haus.

Nun weiß man zwar sollte man wissen, dass man Bilder und Texte nicht einfach so kopieren darf, wenn er eine Webseite zusammenbastelt. Besonders wer sich wenig mit dem Internet auskennt, tappt da schnell mal in eine teure Falle. 50 Euro als Höchstmaß stellt hier eine Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Strafe dar. Ein geklautes Bild auf einer privaten Homepage eines Jugendlichen sind einfach keine 500 oder 1000 Euro wert.

Wäre allerdings schön, wenn diese 50-Euro-Deckelung auch bei erstmaligen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht greifen würden. Das kann auch sehr teuer werden und wann was ein Verstoß ist und was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist oft schwierig zu sagen.

Auskunftsanspruch gegen Provider kommt – irgendwie

Die Bundesregierung hat heute die Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums (.pdf) beschlossen. Und damit u.a. auch den Auskunftsanspruch von Urhebern gegenüber bspw. Providern. Irgendwie jedenfalls. Denn für Ottonormalurheberrechtsverletzer gilt das wohl nicht.

Bisher war es so, dass bspw. die Musik- oder Spieleindustrie erstmal ein Strafverfahren anleiern musste, um an die IP von Filesharern heranzukommen. Das hat sie auch getan und hat damit die Strafverfolgungsbehörden kräftig mit Arbeit eingedeckt.
In Zukunft kein Strafverfahren mehr nötig, um vom Provider den Namen zu einer IP zu erhalten, es reicht ein Zivilverfahren. Weil man in Zivilverfahren kein Verfahren gegen Unbekannt führen kann, hat der Rechteinhaber in bestimmten Fällen auch schon vor einer Klage ein Auskunftsrecht gegenüber den Providern.

Der bestimmte Fall tritt dann ein, wenn der Urheberrechtsverletzer „in gewerblichem Ausmaß“ bzw. „gewerbsmäßig“ handelt. Gewerbsmäßig bedeutet, dass die Urheberrechtsverletzung auf Gewinnerzielung aus ist. Privates Filesharing fällt wohl nicht darunter. Nichtsdestotrotz ist es weiterhin illegal.

Mehr dazu auch bei heise online und bei netzpolitik.org.

Snap Preview: nervige Vorschaubildchen als Pop-Up

Was ist das eigentlich für eine blöde Angewohnheit geworden, Links mit Vorschaubildern der Zielseite zu schmücken? Man fährt mit der Maus über einen Link und – Plopp! – neben dem Mauszeiger poppt ein kleines Fenster mit einem Screenshot der Zielseite auf. Häufig wird das mit snap.com umgesetzt. WordPress.com macht leider bei dem Quatsch auch mit.

Was soll der Unfug? Wenn ich wissen will, wie die Seite aussieht, gucke ich sie mir kurz an. Der Tooltip als Beschreibung für einen Link reicht doch vollkommen aus. Das Gepoppe stört nur den Lesefluss, einen Gewinn für mich als Leser kann ich darin nicht erkennen.

Mehr Wettbewerb, bitte

Alle Menschen sollen sich dem Wettbewerb unterwerfen, Konkurrenz wird als günstig für Effizienz und Innovation gepredigt. Muss man, wenn es um „Reformen“ geht, ständig hören.
Die Parteien können sich offenbar damit gar nicht anfreunden. Aber gerade in der Demokratie geht es doch um den Wettbewerb für die bessere Idee.

Aktuell ist es die CSU, die sich mit ihrer Abneigung gegen innerparteilichen Wettbewerb mal wieder geradezu demokratiefeindlich zeigt. Da wollen zwei – Huber und Seehofer – um das gleiche Amt – den Parteivorsitz der CSU – konkurrieren. Was soll daran schlimm sein? Stattdessen soll es „einvernehmlich“ abgehen. Will heißen: wir kungeln das unter vier, sechs oder acht Augen aus.

Wäre allerdings auch nicht schlecht, wenn die Medien nicht bei jeder innerparteilichen Konkurrenz von „Machtkampf“ sprechen würden. Das gegenseitige Instellungbringen von Unterstützern und Freunden ist sicher ein Machtkampf, die bloße Existenz von zwei oder mehr Kandidaten auf das selbe Amt ist es nicht. Differenzierung täte hier gut.

Georg Schramm in der Anstalt

Georg Schramm hat, nachdem er den „Scheibenwischer“ verlassen hatte, eine neue Heimat im Fernsehen gefunden. Er geht für das ZDF – zusammen mit Urban Priol, dem Typ mit der chaotischen Frisur, – in eine Anstalt.

Die Sendung läuft einmal im Monat live um 22.15 Uhr. Neben Schramm und Priol sind immer eine Handvoll Gäste dabei. Zum Auftakt heute abend u.a. Dieter Hildebrandt.