Archiv für den Monat: Januar 2007

9Live, Call-In und der Nepp am Zuschauer

Mehrere Blogger beschäftigen sich seit einiger Zeit mit den unsäglichen Quizshows. Eigentlich sind es keine Quizshows, sondern Glücksspiele. Denn es geht gar nicht um Raten, sondern es ist pures Glück, wenn man in die Sendung gestellt wird. Die Grundprinzipien erklärt das Fuckup-Weblog: Entweder es sind einfache Rätsel und es wird über Stunden keiner durchgestellt oder es sind vermeintlich einfache Rätsel, die aber faktisch unlösbar sind, bei denen ständig Zuschauer durchgestellt werden.

Das Spielchen mit den einfachen Rätseln habe ich eine Zeit lang mal beim Vivaplusquiz beobachtet. Den Sender, Viva Plus, inklusive Quiz gibt es nicht mehr, auf dem Kanal Sendet jetzt Comedy Central und die Sendung heißt jetzt Money Express und läuft zeitgleich auch auf Viva. Produzent der Sendung ist nachwievor die Endemol-Tochter Callactive. Bei Callactive nennt man diese Art der Show euphemistisch „Partizipations TV“. Dem Zuschauer wird die Interaktivität aber nur vorgegaukelt, in Wahrheit soll er nur ausgenommen werden. Der Zuschauer soll nicht partizipieren, er soll anrufen und damit den Sender finanzieren. Das klappt auch prima, die Einnahmen und Renditen aus den Call-In-Formaten sind sehr gut.

Bei den einfachen Rätseln, die sich locker über 3 Stunden hinziehen können, kommt über die gesamte Sendezeit kein Mensch durch. Man braucht nur eine der offenen Leitungen treffen: „Triff Leitung 2, 4, 6, …, 18 oder 20 im richtigen Moment“. Wichtig ist hierbei nicht, wieviele offene Leitungen es gibt, allein entscheidend ist der Zusatz „im richtigen Moment“. Wann dieser ist, darüber wird der Zuschauer im Unklaren gelassen. Den richtigen Moment bestimmt wohl ein Redakteur. Wie sonst ist es zu erklären, dass über Stunden keiner durchkommt, aber dann, kurz vor Ende der Sendung, es noch jemand schafft?

Das Problem ist mit 9Live & Co. ist lange bekannt. Schon im Oktober 2003 schrieb Stefan Niggemeier darüber in der FAZ. In der ARD brachte das Verbrauchermagazin „plusminus“ im August 2004, das Medienmagazin „Zapp“ vom NDR im September 2004 einen Beitrag darüber. Die Landesmedienanstalt Bayern, die als zuständige Anstalt Aufsicht über 9Live hat, konnte damals, von „plusminus“ befragt, keinen Grund zur Beanstandung am Sender finden.

Die 15 Landesmedien haben sogar Gewinnspielregeln (PDF) festgelegt. Und man glaubt es ja kaum, wer an den Regeln mitgeschrieben hat:

9Live war bei der Formulierung und Ausgestaltung der Gewinnspiel-Regeln der Landesmedienanstalten maßgeblich beteiligt.

Noch Fragen?!

Stefan Niggemeier hatte sogar 16 an 9Live geschickt, davon wurden aber nur 2 beantwortet. Da hat sich der Herr Niggemeier einfach mal hingesetzt und knapp eine Stunde 9Live geguckt und das Gesehene und Gehörte abgetippt: 2 Moderatoren brüllen eine Stunde lang, dass die Sendung längst vorbei wäre und man jetzt schnell anrufen soll um Auto und Geld zu gewinnen. 2 Minuten vor Sendungsende, zig Countdowns, Lichtspiele und sonstigem Pippifax mehr später und 58 Minuten nach dem vorgesehen Sendungsende geht dann der Gewinn raus. Stefan Niggemeier nennt das Betrug.

Den täglichen Wahnsinn auf 9Live dokumentieren die Leute von call-in-tv.net. Die Seite sieht zwar ein bisschen verbastelt und seeehr grün aus, das tut der Sache aber keinen Abbruch. Die mitgeschnittenen Videos gibt es bei myvideo zu sehen.
Bleibt zu hoffen, dass es den Machern von call-in-tv.de nicht so geht wie den Kollegen von tvmatrix.net. Die mussten ihr Forum zum Thema Call-In-Sendungen nämlich schließen.

Urheberrecht gleichrangig neben Terrorismus

Es wird mal wieder was für die Prävention getan. Bald haben wir keine Kriminalität mehr in Deutschland. Spätestens dann, wenn jeder Bürger 24h Stunden überwacht wird.

Der Bundestag wird morgen verabschienden, was der Wirtschaftsausschuss heute mit der Mehrheit der Koalition beschlossen hat: das Telemediengesetz. Ein Bestandteil darin ist das sog. Elektronische Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG). Darin ist u.a. festgelegt, wann z.B. ein Provider Daten seiner Kunden herausgeben soll:

für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum.

Der Bundesrat brachte dann noch die Präventionsklausel mit herein. Demnach gibt es die gewünschten Daten vom Provider auch

zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder.

Ok, bei schweren Straftaten oder in Fällen von – Achtung, argumentative Allzweckwaffe, damit lässt sich eigentlich alles rechtfertigen – Terrorismus ist irgendwie klar, dass die Strafverfolgungsbehörden die Daten von Websitebetreibern oder Nutzern bekommen müssen.

Dann steht da aber noch so ein kleiner Nebensatz, der da irgendwie nicht so recht reinzupassen scheint, so neben MAD, BND und Verfassungsschutz:

zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum

Es gibt ja so Spiele, bei denen man aus einer Reihe von Wörtern herausfinden muss, welches nicht in die Reihe reingehört. Tulpe, Primel, Stiefmütterchen, Hase, Rose. Da würde der Hase nicht passen, weil das ein Tier ist und keine Blume. Hier haben die vermeintlichen Rechteeigentümer, im Grunde aber die Rechtevermarkter – die Musikindustrie – beachtliche Lobbyarbeit geleistet. Da steht ein eher leichtes bis mittelschweres Vergehen*, wie eben Verstöße gegen das Urheberrecht, gleichberechtigt neben schweren Verbrechen oder zumindest Vorbereitungen zu solchen.

Zusammen mit einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Musikindustrie gegenüber Providern wird dann eben jene Musikindustrie in den Rang eines Hilfssheriffs erhoben. Dann darf die Musikindustrie (andere Rechteinhaber theoretisch auch, also die Spiele- und Softwareindustrie, aber die sind da bisher nicht so aktiv geworden) am Gewaltmonopol des Staates und an der Justiz vorbei selbst auf Verbrecherjagd gehen.

Das Urheberrecht, pervertiert durch die Verwertungsindustrie, wird neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, pervertiert durch abmahnfreudige Anwälte zu einem neuen Fetisch unserer Gesellschaft. Achja, und der „Kampf gegen den Terrorismus“ natürlich auch.

Mehr zum umstrittenen Telemediengesetz drüben bei netzpolitik.org.
*Raubkopierer sind eben keine Verbrecher, auch wenn die Werbekampagne der Musikindustrie anderes suggeriert.

Abmahnungen sind sauteuer

Rainer wurde ja vor einiger Zeit zweimal von Steinhöfel abgemahnt. Rainer war aber nicht bereit, die Kostennoten zu bezahlen, weil er die Abmahnungen und die Streitwerte für unberechtigt bzw. überzogen fand.

Also ließ er es auf einen Rechtsstreit ankommen. Steinhöfel war nun gezwungen, die Kosten einzuklagen. Billiger ist Rainer damit nicht weggekommen, ganz im Gegenteil. Knapp 5000 Euro hat ihn der „Spaß“ gekostet.

Die Kosten der insgesamt 3 Abmahnungen (Media Markt wegen des Lückentextes (knapp 1400 Euro), Steinhöfel wegen des Lückentextes (knapp 1400 Euro) und Steinhöfel wegen eines inzwischen komplett gelöschten Beitrages (ca. 1000 Euro)) hätten zusammen bei etwa 3800 Euro gelegen.

Die Kostennoten wurden zwar teilweise reduziert, aber letztlich treiben die Gerichts- und Anwaltskosten die Sache in die Höhe. Rainer bittet weiterhin um Spenden.

Bleibt festzuhalten: Abmahnungen sind teuer. Sich auf das Spiel einzulassen, dass sich der Abmahnanwalt die Kosten auf dem Klageweg holen muss, ist nicht ungefährlich. Darauf zu bauen, das der Abmahnanwalt davor zurückschreckt, ist wohl nur dann sinnvoll, wenn die Abmahnung offensichtlich blödsinnig und der Anwalt nicht so klagefreudig ist wie beispielsweise ein Herr Steinhöfel.

Keywords

Ok, ihr Spammer, die mir mein Blog zuspamen. Neuerdings sogar mit Referrerspam, sodass auch diese Statistik nur mühsam brauchbare Informationen ausspuckt.
Akismet zählte heute den 5477. Kommentarspam seit siebeneinhalb Monaten.

Ihr wollt unbedingt eure Keywords bei mir unterbringen? Könnt ihr kriegen! Was wollt ihr haben?

Phentermine? Kein Problem!

Tramadol? Bitte schön!

Casinos? Immer doch!

Kredite? Gerne!

Ok, ich hab euch eure Keywords ins Blog gebracht, dafür lasst ihr jetzt meine Kommentare in Ruhe – einverstanden? Irgendwann müsst ihr doch mal merken und kapieren, dass keiner eurer Kommentare das Licht der Suchmaschinenöffentlichkeit erblickt.

War Operation „Mikado“ legal?

Auf einer Pressekonferenz am Dienstag wurde von der Staatsanwaltschaft Halle und der Soko „Mikado“ der jüngste Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie verkündet. Das Besondere daran: man „bat“ die Kreditkartenunternehmen darum, ihre Datenbestände nach einer bestimmten Kontobewegung zu durchsuchen. Damit wollte man die Nutzer einer Kinderpornoseite drankriegen.
Erstaunlich dabei, dass die Kreditkartenunternehmen auf dieses „Bitten“ eingegangen sind. Eine schwammige Drohung, dass eine Nichtzusammenarbeit juristische Folgen für die Unternehmen haben könnte, reichte dafür aus.

Was ich mich frage: war die Methode koscher? (Ich lasse jetzt mal den Aspekt, dass es hierbei um eklige Kinderpornografie geht, außen vor, denn der Zweck heiligt in meinen Augen nicht die Mittel. Schließlich könnte das Beispiel Schule machen und auch für andere Ermittlungen eingesetzt werden.) Erstaunlich ist, dass bisher offenbar noch keiner auf diese Methode der Rasterfahndung gekommen ist – oder es sich noch keiner getraut hat, weil sie nicht ganz legal ist.

Auf die Frage, warum dieses Mal das erste Mal so ermittelt wurde erklärte Oberstaatsanwalt Vogt: “Wir haben gedacht, es müsste doch machbar sein�.
(aus der Pressekonferenz, dokumentiert im RA-Blog)

„Es müsste doch machbar sein“ klingt nicht sehr juristisch. In der Pressekonferenz lies man den § 161 StPO fallen. Die Frage von mir, ob das als Begründung reicht, wurde leider nicht beantwortet. Vielleicht ist die Beantwortung auch gar nicht so leicht. Die Datenschützer jedenfalls hatten kein Problem mit der Abfrage.

Fakt ist, es gab keine richterliche Anordnung zur Herausgabe der Kreditkartendaten. Andererseits muss aber auch nicht jede staatsanwaltschaftliche Ermittlung richterlich angeordnet werden. Damit sind wir bei der Frage von oben: War die Aktion koscher?

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) meint eher Nein. Der Lawblogger Udo Vetter meint auch Nein und will die Rechtswidrigkeit der Aktion gerichtlich feststellen lassen. In der Presse ist von rechtlichen Bedenken keine Rede, viel zu sehr ist man damit beschäftigt, die Ermittlung von 320 mutmaßlichen Kinderpornogucker als Erfolg zu feiern. Rechtliche Bedenken stören da nur, wer will auch schon dem Verdacht aussetzen, sich auf die Seite der Pädophilen zu schlagen.

Udo Vetter führt an, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Halle „rechtswidrig, jedenfalls aber unverhältnismäßig“ war. Rechtswidrig, weil kein Anfangsverdacht bestand (es gab ja nur die KiPo-Webseite), weil es sich um Rasterfahndung handelte, bei der eine richterliche Anordnung und eine „erhebliche Bedeutung“ der Tat vorliegen müssen. Unverhältnismäßig, weil die Daten von 22 Millionen Kreditkartennutzer gescannt wurden.

Mir geht es mit diesem Eintrag gar nicht darum, mich zum Anwalt Pädophiler zu machen (eigentlich überflüssig das zu erwähnen, ich tue es vorsichtshalber trotzdem mal, damit keine Missverständnisse aufkommen).
Ich frage mich lediglich: Ist sowas legal? Denn wenn es das ist, kann man davon ausgehen, dass ähnliche Aktionen auch bald bei anderer Gelegenheit passiert. Natürlich erstmal bei der allgegenwärtigen Terrorabwehr. Dagegen regt sich sicher auch kaum Widerstand. Und dann kommt es schleichend auch bei anderen Delikten.

Nachtrag (02.02.07): Es gibt ein eigenes Blog, das sich mit der Nachbetrachtung der Aktion „Mikado“ beschäftigt . Geschrieben wird es von Udo Vetter und Carsten Hoenig.

Broder lesen macht doof

Früher, ja früher, da war alles besser. Bevor das Internet da war. Da konnte nur eine Handvoll Journalisten bequem und einfach Meinungen an andere Menschen verbreiten. Alle anderen mühten sich mit Leserbriefen oder Flugblättern und in Kneipenrunden ab.

Eine Meinung billigte man dem gemeinen Volk zwar zu, aber – bitteschön – behaltet sie für euch. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder jetzt seine Meinung verbreiten kann?! Ja, wir haben zwar Meinungsfreiheit, aber bitte, Herrschaften, lebt sie doch nicht aus:

Wenn jeder Mensch jederzeit seine Meinung äußern kann, ohne einen Fuß vor seine Küche setzen zu müssen, dann löst sich die Meinungsfreiheit in Kakophonie auf.

Broder stellt sich damit neben Remy Martin Jean-Remy von Matt mit seinen Klowänden („Was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?“).

Das muss doch den vermeintlichen Meinungseliten schwer wehtun, dass es nun jedem Menschen so einfach wie nie möglich ist, selbst zu sagen, was ihn umtreibt, was ihm stinkt und was er so denkt.

Weiter bei Broder:

Dass eine psychotische Nervensäge im Rahmen einer Talentshow zum „Superstar“ avancieren kann, zeugt nicht von einer Demokratisierung der Gesellschaft, sondern von ihrer Entkernung.

Waren wir nicht eben noch beim Internet, Herr Broder?! Jetzt sind wir plötzlich beim Fernsehen angelangt. Wird das nicht von der vermeintlichen Infoelite – Journalisten und Redakteuren – gemacht?
Kübelbock ein Superstar – ja, war schreibt ihn denn hoch, wer hält ihm denn ständig das Mikrofon vors Gesicht? Das sind doch nicht die kakophonischen Internetschreiberlinge.

Kam es in einer vertikal organisierten Gesellschaft früher darauf an, Durchlässigkeit und ein Ende der Privilegien zu fordern, geht es heute in einer horizontal verfassten Gesellschaft darum, wieder Grenzen zu ziehen, auf Abständen zu bestehen und qualitative Unterschiede zu betonen.

Ja, Qualität ist super. Ich würde gerne mehr Qualität in der täglichen Presse lesen und im täglichen Fernsehen sehen. Ist aber nicht der Fall. Umso besser, dass es eine Gegenöffentlichkeit im Internet gibt.

Blogg.de anpingen – bringt das noch was?

Bringt das eigentlich noch was, Blogg.de anzupingen? Auf der Startseite von Blogg.de waren ja früher mal alle deutschsprachigen Blogs gelistet, jetzt nur noch die Blogg.de-Blogs. Bei Blogstats tut sich schon seit vielen Monaten nichts mehr.

Seit wann werden eigentlich nur noch Blogg.de-Blogs gelistet? Das müssen doch schon Monate sein, oder? Die FAQ ist trotzdem nicht auf dem aktuellen Stand. In Punkt 12 heißt es:

Welche Blogs werden auf Blogg.de gelistet?

Wir listen alle Weblogs aus dem deutschsprachigen Raum, die uns oder die Dienste weblogs.com oder blo.gs anpingen. Wir versuchen dann, die Weblogs herauszuziehen, die entweder auf deutsch sind oder die Länderkürzel .de, .at oder .ch haben. Wir ignorieren Weblogs ohne RSS- oder Atom-Feed.

Auch die Extras-Seite ist nicht auf dem Laufenden. Da steht noch was von:

Der blogg.de-Server kann zur Benachrichtigung über Updates angepingt werden:

Als URL-Ping: Einfach eine Ping-URI generieren und entweder per Formular oder per Weblog-Tool uns anpingen!

Die verlinkte Seite (http://blogg.de/ping.php) existiert aber nicht mehr.

Aus dem neuen Blog- und Pingdienst Blogmonitor wird wohl so bald auch nichts. Vor 8 Monaten wurde er bei Nico angekündigt. Zeitvorgabe: „demnächst“.
Na immerhin dürfen es schon einige Leute alphatesten.

Osthoff zum zweiten Mal bei Beckmann

Wer dachte, Susanne Osthoff rede nur so wirr und unzusammenhängend, weil sie gerade von einer traumatisierenden Entführung zurückgekehrt war, der irrt. Konnte man gestern abend bei Beckmann (bin zufällig reingezappt) sehen.

Osthoff war zwar ruhiger und weniger hektisch als in ihrem ersten Auftritt bei Beckmann, redet aber immer noch wirr. Z.B. dann, wenn sie darüber erzählt, dass Vermieter „Angst“ kriegen und sich bei ihnen „Schweißperlen auf der Stirn“ bilden, wenn Frau Osthoff einen Mietvertrag unterzeichnen will. Man kann ihren Ausführungen nur mühsam folgen, wenn sie detailreich vom roten Faden abweicht.

Naiv ist sie immer noch und begreift nicht, dass ihre Art zu leben bei anderen Menschen auf Unverständnis oder Verwunderung stoßen könnte. Ein Leben bei Freunden aus dem Koffer, die Tochter woanders in einem Internat – das ist schon ungewöhnlich. Immer noch ihre Privatsache, könnte man sagen. Wenn es Privatsache sein soll, setze ich mich aber nicht zu Beckmann in die Talkshow.

Was ihre Entführung angeht, was ihren Kurztrip in den Irak kurz nach der Entführung angeht, um Geldzahlungen zu regeln – überall dort klingt eine gewisse Sorglosigkeit und Naivität durch. Erstaunlich eigentlich für einen Menschen, der lange Zeit im Nahen Osten gelebt und gearbeitet hat.

ARD-Magazin „Kontraste“: Ãœbergeigter Beitrag, Kritik unerwünscht

In der Sendung vom 23. November brachte „Kontraste“, das Politmagazin des RBB, einen Bericht, der einzig und allein darauf abzielt, nachzuweisen, wie brutal und gefährlich „Killerspiele“ sind. Der Zweck des Beitrags wird konsequenterweise auch gleich am Anfang genannt:

Wir von KONTRASTE meinen, so ein Verbot ist dringend nötig!

Einen ausgewogenen oder gar abwägenden Bericht kann man nun wohl kaum mehr erwarten. So kam es dann auch.

Daraufhin gab es wohl einigen Protest gegen diese Art der Berichterstattung. Manche schickten eine Mail und bekamen daraufhin auch Antwort vom für den Beitrag verantwortlichen Redakteur Steffen Mayer. Aus Zeitproblemen reichte es nur für eine vorgefertigte Mail. Die hat es aber in sich und versteigt sich zu der Aussage, dass friedfertige Ego-Shooterspieler statistische Ausnahmen seien:

All die empörten Spieler von Killerspielen, die sich selbst in Ihren E-mails Friedlichkeit und Intelligenz attestierten (und so meinten, den Beitrag ad absurdum geführt zu haben), dürfen sich also als den statistischen Ausreißer betrachten.

Mit der Statistik hat der Herr Mayer nicht so. Eigentlich sind nicht die friedfertigen Zeitgenossen unter den Shooterspielern die statistischen Ausreißer, sondern eben jene Amokläufer. Millionen Jugendliche und (junger) Erwachsene spielen diese Spiele. Von denen sind zwei ausgetickt. Wer sind jetzt die statistischen Ausreißer?!

Bevor Mayer eine Linkliste gibt, reicht es nochmal für eine gute Portion Sarkasmus Beleidigung:

Für alle Interessierten, insbesondere für all die Intelligenzbestien, die Killerspiele völlig harmlos finden, sei empfohlen, einen Blick in die Originalstudien zu werfen.

Eine These will bewiesen, nicht widerlegt werden

In der Mail macht Mayer dort weiter, wo beim Bericht aufgehört hat. Für ihn steht die außerordentliche Gefährlichkeit von Ballerspielen fest, jeder, der eine differenzierte Meinung hat und Mayers These für nicht sonderlich gut belegt hält, wird verunglimpft. Kritik unerwünscht. Mayer hat eine These und die wird nicht überprüft, sondern lediglich einseitig zu belegen versucht.

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