SWR contra (Rechts-)Meinung

Ich hätte ja gedacht, die satirereife „Formulierungshilfe“ der GEZ für akademie.de wäre eine Ausnahme. Die verwendeten, der GEZ unliebsamen aber dennoch gängigen Begriffe wurden als falsche Tatsachenbehauptungen angesehen und waren damit vermeintlich abmahnfähig.

Mit dem gleichen Trick, eine Meinung zu falschen Tatsachenbehauptungen umzudeuten, kommt diesmal der Südwestrundfunk (SWR). Es geht um einen Text aus der Süddeutschen Zeitung (mittlerweile offline, aber bei jetzt.de noch vorhanden [23.10.07, 16.05 Uhr: Nun nicht mehr]) über die GEZ und deren Außendienstmitarbeiter. Darüber, was sie dürfen und was nicht; welche Befugnisse sie haben und welche nicht.

Problematisch ist die Rechtsmeinung von Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter, der den GEZ-Außendienstlern eine Hoheitsbefugnisse abspricht:

„Auch wenn die Beauftragten mitunter sehr amtlich auftreten und mit einem Ausweis wedeln: sie haben keinerlei hoheitlichen Befugnisse“, sagt Udo Vetter, Düsseldorfer Fachanwalt für Strafrecht. „Niemand muss sie für Kontrollen hereinlassen, nicht mal Fragen müssen beantwortet werden.“

Am Begriff des Hoheitlichen zieht man sich nun hoch. Der SWR hat eine andere Rechtsauffassung dazu, weil die GEZ eben ganz hoheitlich Gebühren eintreiben darf. Udo Vetter meinte aber eher, dass die GEZler vor Ort keine Handhabe wie etwa Polizisten haben, wenn man sie nicht in die Wohnung lässt, keine Aussagen macht oder ihnen schlicht die Tür vor der Nase zuknallt.

Nun isses doch aber gut, GEZ. Wir haben’s ja verstanden. Ihr wollt keine schlechte Presse (die habt ihr jetzt erst recht!) mit komischen Begriffen und ihr seid auch unglaublich wichtig und besteht darauf, als wichtig wahrgenommen zu werden. Ich find‘ das aber nicht gut, wenn son Scheiß mit meinen Gebühren bezahlt wird. Ich finde es ebensowenig gut, wenn der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) so gegen Meinung vorgeht. Bisher dachte ich immer, der Sinn des ÖRR wäre gerade die Meinungsfreiheit.

Ich möchte den Eintrag nicht als pauschales GEZ-Bashing verstanden wissen. Ich mag den ÖRR, zahle recht klaglos vierteljährlich meine Gebühren. Ich halte das System eine gebührenfinanzierten Rundfunks für gut. Ich mag den Deutschlandfunk, Phoenix und Arte, ich mag viele Sendungen der ARD und sogar noch ein paar des ZDF. Umso blöder finde ich es, wenn dieses Geld dann in sinnlose und arrogante Kampagnen im Stil des Raubkopierer-sind-Verbrecher-Quatsches der Musikindustrie oder eben solche Abmahnungen bzw. Abmahnversuche fließen.

Nachtrag:  Die Welt (vom 22.10.07) hat auch mit Udo Vetter gesprochen und auch ein Hoheitszitat mit drin:

„Die GEZ-Kontrolleure haben gegen Privatpersonen und Gewerbetreibende keine hoheitlichen Befugnisse.“ Im Klartext bedeutet dies, dass es den Kontrolleuren nicht zusteht, beispielsweise mit einer Anzeige oder der Polizei zu drohen. Das Betreten der Wohnung oder das Beharren auf Auskünften ist ebenso verboten. „Theoretisch kann der Verbraucher die Tür umgehend wieder schließen“, erklärt Fachanwalt Vetter.

Mal gucken, was aus diesem Artikel wird.

Ein Gedanke zu „SWR contra (Rechts-)Meinung

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