Mitarbeiterstab für Bundeskanzler a.D.? – Ja!

Vor ein paar Tagen hatte ich mich ja gefragt, ob ehemalige Bundeskanzler tatsächlich Anspruch auf einen Mitarbeiterstab verfügen.

Durchs Googlen bin ich nicht fündig geworden, also bin ich investigativ geworden und habe ich die Frage per E-Mail ans Bundesinnenministerium (BMI) geschickt. Ich wusste nicht recht, an wen ich die Frage hätte sonst schicken sollen. Das BMI ist immerhin für die Bezahlung der Bundesbeamten zuständig. Irgendwie ist der Kanzler ja auch nix anderes.

Hier die Fragen:

Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass die Bundeskanzler a.D. Schmidt, Kohl und Schröder je sechs bis sieben, die Alt-Bundespräsidenten je zwei bis 3 Mitarbeiter haben, die aus öffentlichen Gelder bezahlt werden.
– Stimmen diese Angaben?
– Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht die Zurverfügungstellung von Mitarbeiter? Was ist der Sinn hinter diesem Gesetz?
– Um was für Mitarbeiter handelt es sich (Fahrer, Sekretärin)?

Beim BMI war ich allerdings an der falschen Adresse. Meine „Bürgeranfrage“ hat man allerdings nicht einfach entsorgt, sondern an die entsprechende Stelle im Bundeskanzleramt weitergeleitet. Und von dort kam gestern eine Antwort:

Grundgedanke für die Einrichtung der Büros [für ehemalige Bundeskanzler] war es, dass die aus dem Amt fortwirkenden Verpflichtungen für eine gewisse Zeit zu erfüllen sind. Die Erledigung dieser Aufgaben ist nur gewährleistet, wenn die persönlichen Büros über eine adäquate Personalausstattung verfügen. In der Regel stehen den ehemaligen Bundeskanzlern ein Büroleiter, ein Referent bzw. Sachbearbeiter und zwei Sekretärinnen sowie ein Fahrer zur Verfügung. Die Personalkosten werden aus dem Haushalt des Bundeskanzleramtes finanziert. Die Sachkosten hingegen werden von den jeweiligen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragen.
Die Grundlage der genannten Regelung ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, der auf einer interfraktionellen Vereinbarung basiert.

Offenbar gibt es diesen Stab auf unbestimmte Zeit. Ich kann ja durchaus Verständnis dafür aufbringen, dass ein abgewählter Kanzler für ein, zwei Jahre noch halboffizielle Termine wahrnimmt und sich mit einem kleinen Mitarbeiterstab noch wichtig fühlen darf. Aber warum sollten die schon lange abgewählten Privatiers Schmidt und Kohl noch steuerfinanzierte Mitarbeiter haben? Die „gewisse Zeit“ die oben im Brief angesprochen wird, ist ja wohl vorbei.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.