Automatisches Kennzeichenscanning schwieriger, Polizeidaten in die USA verschicken einfacher

Das geht Schlag auf Schlag: wieder ist Gesetz der Marke „Jeder ist verdächtig, jeden muss man überwachen“ vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Die automatische Kennzeichenüberwachung ist so, wie sie praktiziert wird, nicht erlaubt. Das Kennzeichenscannen ist erlaubt, der Abgleich mit Fahndungsdaten auch. Aber es braucht schon einen triftigen Grund dafür, es darf nicht einfach mal so ins Blaue hinein gescannt werden und auch das flächendeckende Filmen ist nicht erlaubt. Die Kennzeichen müssen, sofern nichts vorliegt, sofort gelöscht und dürfen nicht in Datenbanken gespeichert werden. Das verstieße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Aber leider war es trotzdem kein rundum guter Tag für den Datenschutz. Kaum ist ein Datenleck geflickt, wird ein neues aufgerissen. Im Rahmen eines Abkommens werden bei der Polizei gespeicherte Daten in die USA verkauft getauscht. Vereinfachter Datenabgleich nennt sich das und die USA können automatisch Verdächtige mit deutschen Fingerabdruck- oder Gendatenbanken abgleichen – und vice versa. Da gehen sie hin, die Daten und waren nie mehr wiedergesehen. Soviel zum Thema informationelle Selbstbestimmung.
Der Bundesdatenschutzbeauftrage Schaar findet das Abkommen auch nicht so dolle und erklärt im Interview mit dem Deutschlandfunk (rechts neben dem Text auch als Podcast), warum.

2 Gedanken zu „Automatisches Kennzeichenscanning schwieriger, Polizeidaten in die USA verschicken einfacher

  1. Tobias Beitragsautor

    Sorry für das langsame Freischalten des Kommentars. Akismet hat ihn für Spam gehalten und ich hatte den Kommentar erst jetzt gesehen.

    Zum Thema: Hier hilft auch Datenverschlüsselung wenig. Hier geht es ja um erkennungsdienstliche Daten, die der Staat schon hat.

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