Archiv für den Monat: April 2008

Bundesjustizministerin: Der Bürger muss nicht jedes Gesetz kapieren

Vor ein paar Tagen bei einer Diskussionsrunde ließ unsere Bundesjustizministerin Zypries folgenden denkwürdigen Satz fallen:

Reinhard Quick wünschte sich „mehr Sorgfalt“ bei der Richtlinienformulierung und der nationalen Umsetzung, Kolb verständlichere Gesetze, da man allzu oft den Vorarbeiten der Experten aus den Ministerien vertrauen müsse. Brigitte Zypries lehnte dies ab. „Ich meine nicht, dass jeder Bürger die Gesetze verstehen muss.“ Die meisten Bürger würden keine Gesetze lesen.

Damit steht Frau Zypris aber im Widerspruch zu den Verwaltungsvorschriften ihres eigenen Hauses und dem §35 der „Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien“ (GGO):

(1) Gesetze müssen sprachlich einwandfrei und soweit wie möglich für jedermann verständlich gefasst sein.

Demnach muss jeder Bürger die Gesetze verstehen können. Das ist auch sinnvoll, denn er ist es ja auch, der sich nachher dran zu halten hat. Und auch wenn es um Wirtschaftsgesetze handelt (bei der Diskussionsrunde handelte es sich um eine Wirtschaftsforum), so sind viele Unternehmer normale Bürger, die keine Rechtsabteilung in der Firma haben.

Es sollte aber darüber hinaus in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein, dass Gesetze so abgefasst sind, dass ein Mensch, der seinen Schulabschluss gemacht hat und der der deutschen Sprache mächtig ist, sie auch verstehen kann.

[via: curios-creatures.de]

Auskunftsanspruch und 100 Euro für die erste Abmahnung beschlossen

Am letzten Freitag hat der Bundestag die „Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums“ und damit auch den lange diskutierten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber beschlossen. In Zukunft kann also ein Rechteinhaber, in der Praxis wird das die Musik-, Film- und Videospielindustrie sein, direkt beim Provider Auskunft über die Person hinter der ermittelten IP verlangen. Bisher musste eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, dann fragte der Staatsanwalt beim Provider an (manche weigern sich allerdings auch, weil Aufwand und Nutzen im schlechten Verhältnis stehen).

Aber so ganz direkt ist der Draht zwischen Provider und Rechteindustrie dann auch wieder nicht: ein Richter wird noch dazwischengeschaltet. Wie das allerdings die Justiz entlasten soll, ist mir schleierhaft. Vielleicht hofft man darauf, dass die Richter das Auskunftsersuchen ohne Nachdenken und Überprüfung der Rechtmäßigkeit absegnen. Angesichts der Massenverfahren in der Vergangenheit wäre das kein Wunder, wenn zukünftig Richter die Auskünfte schnell abhandeln wollen, um nicht in Papier zu ersticken.
Kurz: im Prinzip ist der jetzt beschlossene Richtervorbehalt eigentlich keine schlechtere Situation als vorher, wenn die Auskunftsersuchen nicht nur durchwinken.

Gleichzeitig wurde die Deckelung der Kosten für eine einfache Erstabmahnung für Urheberrechtsverletzungen auf 100 Euro beschlossen. Ursprünglich waren mal nur 50 Euro angedacht, daraus wurde nichts.

Patrick schreibt in seinem Blog noch mehr über die rechtlichen Aspekte und den Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung.