Ich kann ich nicht recht verstehen, warum jetzt so ein Protest aufbrandet, dass Hartz für sein Geständnis eine relativ milde Strafe bekommt: 2 Jahre auf Bewährung und eine gute halbe Million Euro Geldstrafe. Hartz musste sich für den schwerwiegenden Teil seiner Schuld verantworten: Veruntreuung von 2,6 Mio. Euro Gelder von VW, von denen er etwa 2 Mio. an den VW-Gesamtbetriebsratschef Volkert weiterleitete, um sich dessen Gunst zu erkaufen.
Durch einen Handel mit der Staatsanwaltschaft – Geständnis gegen Fallenlassen der Nebenanklagspunkte – sind Hartz‘ eigene Lustreisen und Bordellbesuche und damit der schmutzige Teil der VW-Affäre nicht mehr Bestandteil der Anklage. Dieser Teil mag die Boulevardpresse interessieren, das mag den Voyeurismus befriedigen – mir ist dieser Teil schnuppe. Er steht auch nicht wegen der – zum großen Teil von der Politik und dann von den umsetzenden Behörden – vermurksten Hartz-Gesetzen vor Gericht.
Wo ist denn bitte der Schaden entstanden, für den Hartz ins Gefängnis hätte gehen müssen? Er hat sich selbst nicht bereichert, er hat möglicherweise nicht einmal VW geschadet, wenn er sich einen Arbeitnehmervertreter gefügig macht. Interessant wäre noch gewesen, inwieweit der damalige Vorstandsvorsitzende und heutige Aufsichtsratschef von VW, Piëch, in die Sache verstrickt war. Dass seine Rolle in der Sache bisher nicht genug hinterfragt wurde, das ist der einzige fade Beigeschmack den ich bei dem Deal von Hartz mit der Staatsanwaltschaft erkennen kann.
Hartz geht nicht straffrei aus, er wird verurteilt. Der Deal mit Ackermann & Co. im Mannesmann-Prozess sah damals schlimmer aus. Auch Kohl ging in einer ähnlichen Sache straffrei aus. Hartz wird unter Umständen sogar finanziell ruiniert, weil er für seine Schmiergelder von einer Versicherung in Regress genommen werden könnte.
Statt über das vermeintlich milde Urteil für Hartz zu lamentieren, sollte man sich mal den § 266 StGB (Untreueparagraph) näher angucken. Da scheint der Hund begraben zu liegen, dass Kohl und Ackermann und vermutlich auch andere dubiose Geldflüsse zur „Landschaftspflege“ straflos bleiben.