Der Bundespräsident hat also den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst. Er hat damit eine politische Entscheidung getroffen. Er hat getan, was er für das beste für Deutschland gehalten hat. Die Verfassung spielte eine untergeordnete Rolle. Darum hat Köhler auch soviel von schweren Aufgaben gesprochen. Das hat bei einer Verfassungsentscheidung keine Rolle zu spielen. Der BuPrä ist damit seiner pragmitischen Auslegung seines Amtes, für das Land und seine Bürger da zu sein, treu geblieben.
Dennoch hat er meines Erachtens der Verfassung geschadet. Den Dienst am Land sollte man nicht überbewerten. Die Legislaturperiode wäre ohnehin in einem Jahr zu Ende gewesen, abzüglich einem halben Jahr Vorwahlkampf wären das noch sechs Monate praktische Parlamentsarbeit gewesen. Dafür muss man keine Rechtsbeugung begehen.
Trotzdem wird das BVerfG nicht gegen die Entscheidung des Präsidenten stellen. Zu groß wäre der Schaden an den anderen Verfassungsorganen (Kanzler, Bundestagspräsident, BuPrä); vielleicht sogar größer als der Schaden jetzt an der Verfassung schon ist. Also wird Karlsruhe die Entscheidung von Köhler gutheißen, auch mit großen Bauchschmerzen. Eventuell packen die Richter ja einen Hinweis in ihre Urteilsbegründung, dass der Bundestag doch bitte ein Selbstauflösungsrecht in die Verfassung aufnehmen möge, damit derartige Tricksereien in Zukunft nicht wieder vorkommen.