Nach dem heutigen Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA könnte es schlecht stehen um Technik des P2P (peer to peer). Der Supreme Court hatte allerdings _nicht_ darüber zu befinden, ob die Tauschbörsensoftware illegal ist.
Bei heise online heißt es dazu:
>Mit der am heutigen Montag veröffentlichten Entscheidung hat der Supreme Court nun nicht entschieden, dass Tauschbörsensoftware grundsätzlich illegal sei. […] Dies zu überprüfen obliegt nun der Vorinstanz, an die das Verfahren zurückgegeben wurde. Die Ablehnung, ein Verfahren überhaupt nur einzuleiten, sei falsch gewesen, entschied das oberste US-Bundesgericht. Vor Gericht ist nun der Beweis zu führen oder sind die Vorwürfe zu entkräften, Grokster und Streamcast hätten ihre Software gezielt zur Verletzung des Copyrights entwickelt.
Das Urteil im Wortlaut als PDF gibt es hier (24 Seiten) und hier (55 Seiten).
Jetzt wird es also spannend, wenn die nächsten Klagen eingereicht werden. Die P2P-Anbieter werden sicher vorerst kein Risiko eingehen und werden die Verbreitung auf herkömmlichen Wege stoppen. Nun muss man halt beweisen, dass P2P zu mehr als nur illegalem Filesharing in der Lage ist. Die legale Verbreitung von Software, wie OpenOffice oder Linuxdistributionen, könnte hierbei als gutes Beispiel gelten. Und auch die Wikipedia-DVD lässt sich bei BitTorrent und über das ed2k-Netzwerk herunterladen. Wenn ich das Urteil richtig lese, muss man halt „nur“ nachweisen, dass diese Software nicht ausschließlich bzw. überwiegend zum illegalen Verbreiten von Musik, Filmen oder Software entwickelt wurde.
Das Prinzip nämlich, dass man eine Datei aufspaltet und dann von sehr vielen Leuten anbieten lässt, ist sehr gut. Besonders dann, wenn es darum geht, eine Datei möglichst schnell an viele Menschen zu verteilen. Dann brechen herkömmliche Verteilungswege über HTTP- oder FTP-Server schnell zusammen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass man diese Technologie _per se_ als illegal verurteilen kann und damit verbieten wird. (Legale) Anwendungsmöglichkeiten hatte neulich die Netzeitung kurz erläutert.