zweierlei Transparenz

Einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages klagen gegen die neuen Bestimmungen zur Offenlegung von Nebentätigkeiten („Verhaltensregeln“). Mit dabei natürlich auch drei Abgeordnete der FDP. Hinter der Klage stünde gar die gesamte Fraktion der FDP.

Dabei verwundert es doch etwas, dass so ein Aufstand gemacht wird, weil die Abgeordneten nun ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen. Schließlich hatte u.a. die FDP vor nicht allzu langer Zeit solche Dinge vom Stapel gelassen:

Als eine „pure Selbstverständlichkeit“ bezeichnete es der FDP-Politiker Daniel Bahr, dass Menschen, die […] Geld vom Staat erhalten, ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, die Einkommen ihrer Partner angeben und in angemessenem Wohnraum leben. „Deutschland wird dabei nicht verarmen.“

Aber halt. In obigem Zitat geht es ja um Hartz-IV-Empfänger. Dann lässt sich auch leicht fordern, die Hosen herunterzulassen. Wenn man selber Geld vom Staat erhält, dann möchte man nicht mehr so gerne offenlegen, von wem oder wofür man „nebenbei“ noch so Geld erhält.

Dabei ist der Beruf „Abgeordneter“ eigentlich ein Full-time-Job, wenn man ihn ernst nimmt. Von mir aus sollen die Abgeordneten höher entlohnt werden, um Nebenjobs überflüssig zu machen und gute Leute anzulocken. Wer aber immer noch meint, er könne nebenher arbeiten, der soll das bekanntmachen. Zum einen, damit jeder sehen kann, wer sein Mandat ernst und wer es weniger ernst nimmt; zum anderen, damit man sieht, wer in welchem eventuellen Abhängigkeitsverhältnis steht durch gutbezahlte Aufsichtsrats- oder Beraterposten. Wem das nicht passt, kann gerne sein Mandat an den Nagel hängen. Solch ein „Verhaltenscodex“ sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit für einen Abgeordneten sein.

Ein Gedanke zu „zweierlei Transparenz

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