Zwar nicht an die Wand, aber immerhin hier ins Blog schreibe ich ihn:
Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.
Ist ein schöner Satz, so wie er da im Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsbeschwerde zum Demoverbot zum G8-Gipfel steht. Könnte noch mal wichtig werden.
Für ein T-Shirt ist die Formulierung des Gerichts fast zu sperrig, oder?