Man merkt es schon an der Überschrift: ich bin nicht begeistert vom gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Pressemitteilung zum Urteil trägt den Titel „Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß“. Und genau deshalb bin ich wenig begeistert. Das Gesetz ist so wie es jetzt ist, verfassungswidrig, nichtig, und alle aufgrund dieses Gesetzes gespeicherte Daten sind sofort zu löschen. Aber grundsätzlich ist die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten über einen Zeitraum von 6 Monaten verfassungsgemäß.
Das BVerfG sagt mal wieder, dass in der Politik schlampig gearbeitet wurde, aber daran ist man inzwischen gewöhnt. Es werden ja in letzter Zeit reihenweise Gesetze in Karlsruhe kassiert. Ein bisschen Feintuning hier, eine Konkretisierung dort, eine Einschränkung da hinten und dann kann die neue Vorratsdatenspeicherung beginnen. Das eigentliche Ziel, nämlich das massenhafte Speichern von unvermeidbaren Spuren der Telekommunikation ohne konkreten Anlass oder gar Verdacht für grundgesetzwidrig erklären zu lassen, wurde klar verfehlt.
Für die Abmahnindustrie fiel außerdem noch ein Leckerli ab: Zwar dürfen die Verbindungsdaten nur zu Abwehr schwerer Straftaten abgefragt und eingesetzt werden, für die Abfrage der IP-Adressen gilt das aber nicht. Hier sind die Hürden deutlich niedriger, sogar „gewichtige Ordnungswidrigkeiten“ können genügen. Ein Richtervorbehalt ist auch nicht nötig. Die Musikindustrie frohlockt dann auch bereits.
Alles in allem also ein enttäuschendes Urteil.
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