Ein Nachtrag zum Thema Vorratsdatenspeicherung von gestern. So ein Datenbestand weckt Begehrlichkeiten. Oder anders ausgedrückt: man wird die Daten auch anders nutzen wollen:
Günther Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform, hatte zuvor im Magazin Focus erklärt: „Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen.“
Jaja, erst drückt man ein Gesetz durch, indem man den Leuten erzählt, man wolle damit Terroristen und Kinderschänder jagen, hinterher kommt man auf die Idee, man könne die Daten ja auch anderweitig nutzen. Schließlich liegen die Daten rum und es wäre doch eine Schande, wenn die Polizei dann keinen Zugriff darauf hätte, wenn es nötig ist. Irgendein Vorwand wird sich schon finden lassen, um die Verbindungsdaten dann auch für andere Zwecke zu nutzen.
Wie das gehen kann, zeigt das Beispiel der LKW-Maut. Da existiert eine explizite Zweckbindung der Daten, §7 Abs. 2 legt fest, dass jede Nutzung über die Abrechnungszwecke hinaus unzulässig sind. Der Wille, die Daten auch zur Fahndung zu nutzen sind groß. Und dann ist auch schnell mal ein Fall zur Hand, mit dem sich die Aufhebung der Zweckbindung rechtfertigen lässt. Ein Kind wurde getötet, der Täter vermutlich LKW-Fahrer und mit den Mautdaten könnte man ihn möglicherweise schneller fassen. Schwups, schon wird gefragt, ob Datenschutz gleich Täterschutz ist.
Kommt die Formulierung jemanden bekannt vor? Mir schon.
Das Phänomen gibt es auch in vielen anderen Bereichen. Nachdem bei der Fußball-WM in Frankreich ein deutscher Hooligan einen französischen Polizisten ziemlich unsanft behandelt hatte, wurde von schwarz-gelb seinerzeit die „Gewalttäterdatei Sport“ angelegt. Da wurden alle bekannten Hooligans drinne aufbewahrt. Und weil mensch grad dabei war, gibt es jetzt auch die „Gewalttäterdatei Rechts“ und die „Gewalttäterdatei Links“. Da kommst du rein, wenn du (1) Polizeiauffällig geworden bist und (2) bekannt ist, dass du entsprechend politisch aktiv bist. Also die Mischung von zu-schnell-fahren und auf-antira-demo-abhängen.
das wird dann benutzt, um dich beispielsweise an der ausreise in länder zu hindern, in denen große demos angesetzt sind. oder um dir vorher briefe zu schicken die dich auffordern, doch das land nicht zu verlassen (sog. gefährderanschreiben, in göttingen so mehrfach geschehen). oder es freut sich einfach der verkehrspolizist bei der fahrzeugkontrolle, endlich eine linke zecke erwischt zu haben und würgt dir erstmal ordentlich einen rein.
gelegenheit macht diebe, oder so ähnlich…
was zu erwarten war. Derweil verkaufen die Länder die Meldedaten, die per Meldepflicht erhoben werden, schonmal an Privat weiter.
Pingback: Reflexionsschicht
Pingback: Reflexionsschicht
Pingback: Datenschutz auch nach dem Telekom-Abhörskandal kein Thema » Reflexionsschicht