Auch wenn nach dem Telekom-Abhörskandal die Bedeutung des Datenschutzes beschworen wird, so wird dann in der Praxis das Gegenteil vollzogen: Biometriedaten und DNA-Footprints, politische, religiöse und sexuelle Neigungen sollen an die USA geliefert werden und die Schufa findet die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes nicht gut und möchte es strenger (!) haben, damit weniger Missbrauch mit den Schufa-Daten passieren kann.
Es ist auch eine gute Idee, selbst ein bisschen aktiv zu werden und sich z.B. an den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn man ein ungutes Gefühl bezüglich der Datenerhebung in einem Unternehmen hat. Michael vom Küchenkabinett hat eine gute Erfahrung mit dem Datenschutzbeauftragten gemacht, als Rewe Name und Adresse beim Einlösen von Flaschenpfandbons haben wollte. Hat zwar lange gedauert, aber er war erfolgreich.
Und natürlich kann sich laut Bundesdatenschutzgesetz jeder über seine eigenen gespeicherten Daten erkundigen, einer Weitergabe widersprechen oder die Löschung verlangen.
Aber davon abgesehen ist es schon richtig, was der CCC fordert: Datensparsamkeit. Gespeichert werden darf nur noch, was unbedingt nötig ist. Alles, was darüber hinaus geht, muss sofort wieder gelöscht oder – noch besser – darf gar nicht erst gespeichert werden. Alles andere führt nur zu Begehrlichkeiten: Sind die Daten erstmal da, wird man schon früher oder später noch eine andere Verwendung dafür finden.
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