Der Bundesrat möchte das kürzlich beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verschärfen. Man wolle die Vorratsdaten auch für Verstöße gegen das Urheberrecht (lies: Filesharing) nutzbar machen.
Dieser Wunsch ist nicht neu. Und er ist nur logisch. Sind solche Datenmengen erstmal da, will man sie auch nutzen. Außerdem verfügt die Musikindustrie offenbar über einflussreiche Lobbyisten, wie man schon am Telemediengesetz und der Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums sehen konnte. Beide Gesetze können ihre volle Wirkung nur dann entfalten, wenn erstens Verbindungsdaten vorhanden sind (ist beschlossen) und zweitens die Urheberindustrie darauf zugreifen darf (wird gewünscht).
Das Muster der verschärften „Sicherheits“gesetze ist immer gleich: Die Datensammelleidenschaft wird anfangs immer mit der Verhinderung von super schlimmen Straftaten begründet – derzeit ist es meist der Internationale Terrorismus als argumentative Allzweckwaffe. Dagegen kann kaum jemand etwas einwenden, außer er möchte sich vorwerfen lassen, die Sicherheit Deutschlands zu gefährden. Diesem Vorwurf möchte sich natürlich kein Politiker aussetzen.
Später dann wecken die Datenbestände Begehrlichkeiten. Nach dem Motto „Wo die Daten nun schon mal da sind, kann man sie ja auch nutzen“, gerät man schnell auf eine schiefe Ebene, auf der die Schwere der Straftat sukzessive abnimmt.
Sind dann noch Lobbyisten aus der Privatwirtschaft involviert, ist es sogar möglich, dass absolut nachrangige zivilrechtliche Ansprüche möglich sind.
[via: Augsblog]