Aktion gegen Vorratsdatenspeicherung: Post vom MdB

Vor einiger Zeit bin ich über heise online auf eine Aktionsseite gegen die Vorratsdatenspeicherung gestoßen. Mittels Formular konnte man eine E-Mail schreiben und diese dann an alle 448 Abgeordnete von CDU/CSU und SPD schicken. Normalerweise mache ich bei solchen Dingen nicht mit, weil ich an der Wirkung einer Spam-Kampagne, in der hunderte gleichlautende Mails verschickt werden, bezweifle.
In diesem Fall musste man aber die Mail selbst verfassen, es ging also nicht darum, nur einmal auf einen Absenden-Button zu klicken. Ich halte von der Vorratsdatenspeicherung nichts, darum habe ich einfach mal ein paar Zeilen verfasst.

Betreff: Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Befremden habe ich in den letzten Monaten das Werden des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung verfolgt. Hier findet eine grundlegende Abkehr von der Unschuldsvermutung des Bürgers statt. Nach dem neuen Gesetz ist jeder Mensch ein potentieller Verdächtiger, dessen gesamter Datenverkehr für ein halbes Jahr gespeichert wird für den Fall, er könne sich in der ein oder anderen Sache straffällig machen.

Diese Praxis wäre einer freiheitlichen Gesellschaft, einem freiheitlichen Rechtsstaat unwürdig. Sie greift auf unverhältnismaßige Art und Weise in die Privatsphäre der Bürger ein, ohne dass dadurch ein nennenswerter Gewinn an Sicherheit herauskommt. Die wirklichen Kriminellen werden die wissen, wie sie die Datenspeicherung bzw. personenbezogene Rückverfolgung zu verhindern wissen.

Wozu dann also die Vorratsdatenspeicherung? Schon allein der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ sollte Ihnen zu denken geben. Darf ein Rechtsstaat persönliche Daten seiner Bürger einfach so und ohne zwingenden Grund vorrätig halten? Ich denke nein.

Mit freundlichen Grüßen

Auf diese meine Mail hatte ich gar nicht mit einer Antwort eines Abgeordneten gerechnet. Drei Wochen nach der verschickten Mail kommt dann heute unerwartet eine Mail von MdB Marcus Weinberg (CDU). Er ist u.a. auch Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und auch erst seit 2005 im Bundestag. Technikfolgenabschätzung passt ja irgendwie auch zur Vorratsdatenspeicherung.

Hier Teile der Antwort von MdB Weinberg:

Unabhängig von der Frage der Regelungskompetenz der EU sollten wir uns im Klaren darüber sein, ob wir die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als Mittel zur Aufklärung von Straftaten nutzen wollen oder nicht. Ich glaube, dass eine vertretbare Lösung gefunden worden ist.

Meines Erachtens würde ein Verzicht auf dieses Mittel die Aufklärung von Straftaten erheblich erschweren – dies haben Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt. Straftaten im Bereich des Kindesmissbrauchs, der organisierten Kriminalität, des Rechtsradikalismus und auch des internationalen Terrorismus hätten in der Vergangenheit effektiver und einfacher aufgeklärt werden können, wenn es bereits eine entsprechende Regelung gegeben hätte.

Eine schöne Behauptung, die sich nicht beweisen und nicht widerlegen lässt: Hätten wir das Mittel schon in der Vergangenheit gehabt, wären viele Verbrechen viel früher, schneller und besser aufgeklärt worden. Wer es darauf anlegt, wird auch in Zukunft verhindern können, dass er ins Raster der Fahnder fällt: er geht ins Internetcafé, er wechselt seine Handykarten, er geht in die Telefonzelle. Kindesmissbrauch ist in erster Linie ein Problem im engsten Familien- und Bekanntenkreis, da hilft keine Überwachung der Telekommunikationswege.

Es ist sicherlich unstrittig, dass die Regelung der Vorratsdatenspeicherung in ein Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und Grundrechte eingreift. Den Interessen des Bürgers auf Schutz der Privatsphäre steht das staatliche Interesse der Kriminalitätsbekämpfung gegenüber. Zwischen diesen Punkten muss ein Interessensausgleich gefunden werden. Dabei darf man nicht vergessen, dass der Staat die Pflicht hat, Leib, Leben und Eigentum seiner Staatsbürger zu schützen. Eine effektive Strafverfolgung ist auch ein Mittel zum Zweck, damit die Menschen in unserem Land ein wenig sicherer leben können. Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie seine Staatsbürger zu Opfern werden – hier muss auch eine Abwägung dahingehend stattfinden, dass der Datenschutz nicht auf Kosten des Opferschutzes zum Täterschutz wird.

Ja, der Staat muss Leib und Leben schützen. Aber er ist gezwungen, dass diese Maßnahmen verhältnismäßig sind. Der Staat sieht ja bisher auch nicht tatenlos, wie Verbrecher oder Terroristen ihr Unwesen treiben. Im Gegenteil: seit dem 11. September wurden zahlreiche Gesetze verschärft oder neu gemacht. Im konkreten Fall eines Falles zeigt sich dann, dass die erwünschte Wirkung nicht eintritt. Datenschutz gleich Täterschutz ist argumentfreie Polemik, mit dem sich letztlich alles rechtfertigen lässt.

Vor diesem Hintergrund halte ich die Regelung der Datenvorratsspeicherung für verhältnismäßig – zumal es bei der Vorratsdatenspeicherung lediglich um ausgewählte Verkehrsdaten, die für die Strafverfolgung unerlässlich sind, geht und nicht um Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Auskunft geben. Das heißt: Es wird bei der Internetnutzung die IP-Adresse gespeichert, aber nicht die aufgerufenen Seiten. Bei einem Telefonat werden Telefonnummer, Verbindungsdauer und die Standortdaten zu Gesprächsbeginn gespeichert und nicht der Inhalt des Gespräches. Zum Teil werden diese Daten heute bereits gespeichert, wenn es sich um Daten handelt, die die Dienstanbieter aus abrechnungstechnischen Gründen benötigen. Hier sieht die Datenvorratsspeicherung also zum Teil lediglich eine Verlängerung der Speicherfristen vor, um die Strafverfolgung weniger zum Wettlauf mit der Zeit werden zu lassen.

Ausgewählte Verkehrsdaten? Da wird gar nichts ausgewählt, die Verbindungsdaten werden wahllos gesammelt. Dass keine Inhaltsspeicherung stattfindet weiß ich auch, das wäre ja dann aber nun auch endgültig der Überwachungsstaat. Kann sein, dass manche dieser Daten schon heute zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Hier werden diese Daten dann aber zusätzlich noch allerlei staatlichen Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht. Die Verlängerung der Speicherfristen ist ja gerade (und nicht nur „lediglich“) ein Problem an der Sache. Nicht ohne Grund waren die Fristen ein großer Streitpunkt im Gesetzgebungsverfahren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen ein wenig die Angst vor dem gläsernen Telekommunikationsnutzer nehmen kann. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Angst war nicht vorhanden, aber meine Befürchtung vor einer überzogenen Überwachung der Kommunikation der Bürger ist nicht geringer als vorher. Hatte ich auch nicht erwartet, denn ich halte das Gesetz so wie es ist für falsch. Es ist nicht so, dass ich es nur nicht verstehe und daraus dann eine diffuse Angst entstünde.
Ich bin aber dankbar für die Mail an mich, zeigt es doch immerhin, dass man nicht ganz auf taube Ohren mit seinen Sorgen stößt. Das Angebot zur Rückfrage nehme ich an und schicke ein Mail zurück.

Nachtrag (01.11.06): Ein weitere Antwort ist gekommen.

3 Gedanken zu „Aktion gegen Vorratsdatenspeicherung: Post vom MdB

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  2. Tobias Beitragsautor

    Gestern kam eine weitere Antwort, diesmal von MdB Ulrich Kelber, der sogar ein Blog hat:

    Sehr geehrter Herr Haase,

    vielen Dank für Ihre E-Mail gegen die Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung auf sechs Monate. Ihre Bedenken gegenüber der gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie kann ich durchaus verstehen, haben wir uns im Bundestag doch mehrmals gegen eine verlängerte Speicherung ausgesprochen.

    Dass wir nun eine Mindestspeicherung von „nur“ sechs Monaten in der Richtlinie haben, ist vor allem der deutschen Delegation zu verdanken, die eine Mindestspeicherung von zwölf Monaten verhindert hat.

    Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur „Vorratsdatenspeicherung“ erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität maximal – wenn überhaupt – erforderlich ist. Dabei muss es auch unbedingt bleiben.

    Ursprünglich sollten auch so genannte „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn neben den Datenschutzaspekten wäre die Speicherung dieser Daten für die Telekommunikationsunternehmen sehr teuer geworden. Zudem gibt es keinen Bedarf für die Speicherung einer solchen Flut von Daten. Auch hier hat sich Deutschland durchgesetzt.

    Ebenfalls gespeichert werden sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

    Beim Internet wird gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail- Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

    Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern.

    Richtig ist, dass die Frage strittig war und ist, ob die Richtlinie oder ein Rahmenbeschluss das richtige Rechtsinstrument zur Regelung der „Vorratsdatenspeicherung“ ist. Richtig ist auch, dass wir Bedenken hatten, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf eine Richtlinie zu stützen. Rechts- gutachten der Kommission und des Rates sprachen jedoch für eine Richtlinie.

    Irland hält die Richtlinie nicht für die richtige Grundlage und hat beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Die Slowakei teilt wohl die Auffassung Irlands, hat sich der Klage allerdings bislang nicht an- geschlossen. Ob die Klageerhebung zum Schutz von Bürgerrechten erfolgte, darf bezweifelt werden: Irland hat derzeit bereits eine Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Kelber MdB

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