Es darf geschlichen werden

Vor ziemlich genau einem halben Jahr hatte die ARD Probleme mit Schleichwerbung. Danach setzte dann eine kleine Sommerdebatte über Schleichwerbung und Product-Placement ein.

Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, hat die ARD einfach nur zu früh Produkte wie zufällig aber gegen Bezahlung in ihrem Kinderprogramm ihren Vorabendsoaps auftauchen lassen. Denn bald ist sowas legal:

Schleichwerbung soll nach dem Willen der EU-Kommission im Fernsehen generell als Product-Placement zugelassen werden. Ausgenommen werden sollen davon nur Kinderprogramme, Nachrichten und andere Informationssendungen. […] Fernsehanstalten sollen dem Vorschlag zufolge nur im Vorspann einer Sendung darauf hinweisen, für welche Produkte geworben wird.

Wie hab ich mir den Vorspann vorzustellen? Kommt dann eine lange Liste, in welcher Szene für welches Produkt von welchem Hersteller geworden wird? Oder wird nur allgemein gesagt „Die folgende Sendung enthält Schleichwerbung. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihre Verbraucherzentrale.“?

Für die Sender wird das mit Sicherheit ein netter Zuverdienst, der Dumme ist der Zuschauer, der nun nicht mal mehr klar erkennen kann, wann er beworben wird. Damit werden Beiträge oder Szenen oder Sendungen nun noch leichter und vor allem legal käuflich sein.

Die federführende Kommissarin Viviane Reding entblödet sich dann auch noch, diese Neuregelung als verbesserte Möglichkeiten zur Kontrolle durch den Zuschauer zu lobpreisen:

Ziel des Entwurfes ist es, den Zuschauer mit der Fernbedienung selbst das Programm kontrollieren zu lassen. „Für die EU-Kommission bedeutet eine verbesserte Kontrolle durch den Endverbraucher, dass wir weniger gesetzliche Bestimmungen brauchen“

Öhm, ich würde eher sagen, der Zuschauer hat nun weniger Kontrolle, weil er eben nicht mehr wegzappen kann, wenn der Werbeblock kommt. Die Werbung ist ja dann integraler Bestandteil des Programms.

Wieder mal sind wir Deutschen die Nörgler:

Die Freigabe des Product Placement traf auch bei deutschen Medienwächtern und Politikern auf Ablehnung. Kommissarin Reding versteht dies nicht: „Nur in Deutschland wird über Product-Placement diskutiert“, sagte sie bei einer Veranstaltung der Landesmedienanstalt Saarland in Nennig. Für sie ist nichts dabei, wenn Produktnamen in Unterhaltungsprogrammen oder Ratgebermagazinen auftauchen.

Das ist ja sehr schön, wenn Frau Kommissarin kein Problem damit hat, wenn ihr Lieblings-Make-Up in einer Ratgebersendung zu sehen ist. In Deutschland dagegen wird auf gewisse journalistische Standards Wert gelegt, die aus gutem Grund — nämlich der möglichst unabhängigen Berichterstattung, worüber auch immer — so festgelegt wurden.

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