Behördliche Informationen nur gegen Bares

Beamter 1: „Du, gewöhnliche Leute von da draußen kann jetzt plötzlich hier rein kommen und in unsere Akten gucken. Stell dir mal vor, die können uns jetzt fragen, was wir hier machen.“

Beamter 2: „Was, wieso denn das? Dabei handelt es doch um hochgeheime Amtsgeheimnisse.“

Beamter 1: „Die alten 68er von der letzten Regierung haben aber gesagt, der Bürger hat nun Informationsfreiheit und darf uns in die Akten gucken.“

Beamter 2: „Und das lässt sich nicht mehr verhindern?“

Beamter 1: „Nee, ist ja beschlossen. Und der Schily kann uns auch nicht mehr helfen.“

Beamter 2: „Hmm, dann erheben wir halt so hohe Gebühren, dass die Leute schon Angst haben, sie müssten alleine fürs Fragenstellen schon bezahlen.“

So ähnlich muss das im Vorfeld ausgesehen haben, bevor das Bundesinnenministerium heute die Gebührenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (PDF) herausgegeben hat. „Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte“ sind zwar demnach kostenlos, aber schon alles darüber hinaus muss mit mindestens 30 und maximal 500 Euro erkauft werden.

Man kann sich das gut vorstellen, dass jahrzehntelang obrigkeitsstaatlich arbeitende Beamte sich nicht gerne in ihren heiligen Akten blicken lassen wollen. Und so versucht man von vornherein, die Lust aufs Informieren zu verringern. Wenn man son Bürgerrechtskram schon nicht verhindern kann, dann wenigstens ein bisschen vermiesen. Dass eventuell anfallende Materialkosten bezahlt werden müssen, ist nachvollziehbar, aber dass der Arbeitsaufwand bezahlt werden muss, ist eigentlich ein Witz. Wofür werden denn Steuern bezahlt? Doch wohl auch dafür, dass die arbeitenden Beamten bezahlt werden.

[Das IFG als PDF]

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