Archiv der Kategorie: merkwürdiges

Verschlüsselt mobiltelefonieren

Warum führt ein Mehr an Überwachung von Wohnungen und der Telekommunikation nicht unbedingt zu besserer Sicherheit? Weil die bösen Buben wissen, wie man dem entgehen kann. Und dazu müssen sie nicht einmal zur Frickelsoftware greifen. Das gibt es alles – gegen gutes Geld – im Handel zu kaufen.

Möchte ein User ein verschlüsseltes Gespräch mit einem anderen Cryptophone-Inhaber führen, wählt er den Eintrag im Adressbuch aus und drückt einen speziellen Knopf. Dadurch wird eine Datenverbindung aufgebaut, über die zunächst nach dem Diffie-Hellman-Verfahren (4096 Bit) ein Schlüssel ausgetauscht wird. Das Gespräch selbst wird in einen Datenstrom umgesetzt, der mit einem Wert verschlüsselt wird, der mit je einem 256 Bit starken AES- und Twofish-Algorithmus gewonnen wird.

Schlafmangel

Anhaltender Schlafmangel kann dumm, dick und krank machen.

„Moderne Menschen schlafen im Durchschnitt etwa eine Stunde weniger als vor 20 Jahren. Vielleicht sind viele unserer sogenannten Zivilisationskrankheiten langfristige Folgen dieses Trends“, sagt die Basler Chronobiologin Anna Wirz-Justice.

Zählt Dummheit auch zu den Zivilisationskrankheiten? Schlafmangel könnte ja so manches erklären…

Schäuble, der Überzeugungstäter

Schäuble ist zum Überzeugungstäter geworden. Seit seinem Amtsantritt als Antiterror Innenminister verhält er sich so seltsam. Vorher konnte ich ihn noch einigermaßen leiden. Im Innenministerium müssen sie ihn mal beiseite genommen und ihm was eingeflößt haben, was nicht gut war für ihn. Anders kann ich mir seinen Wandel zum Hardliner kaum erklären. Seitdem verlangt er ständig nach neuem Spielzeug, möchte Flugzeuge abschießen, alles und jeden überwachen und wenn ein Gericht sagt, „Nein, das geht so nicht“, dann ändert er die Gesetze so, dass es geht.

Schäuble sieht überall den Terroristen lauern. Er scheint besessen davon zu sein, alles und jeden zu jeder Zeit kontrollieren zu können. Gerichte stehen ihm da nur im Weg:

taz: Auf der Computerfestplatte findet man auch sehr persönliche Details zu Liebe, Gesundheit und Steuererklärung. Wie wollen Sie den „Kernbereich privater Lebensführung“, dessen Schutz das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besonders angemahnt hat, beachten?

Schäuble: Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.

taz: Der Strafrechtsprofessor Matthias Jahn hat am Dienstag in einem taz-Interview vor der Einführung von Onlinedurchsuchungen eine Grundgesetzänderung gefordert, da es um Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung geht. Sehen Sie das auch so?

Schäuble: Bisher nicht. Aber wir werden prüfen, ob eine Verfassungsänderung nötig ist.

(Interview mit der taz vom 08.02.07)

Soll wohl heißen: Was das Verfassungsgericht sagt, ist ja schön und gut, aber wenn es um Terrorismus geht, kann man solche Kinkerlitzchen nicht beachten. Und wenn es mit einem normalen Gesetz nicht getan ist, dann wird halt das Grundgesetz geändert. Was nicht passt, wird passend gemacht. Natürlich alles zu unserem Besten:

taz: Verstehen Sie, wenn die Menschen beunruhigt sind, weil die Sicherheitsbehörden immer neue Befugnisse bekommen?

Schäuble: Die meisten Menschen sind über Terrorismus und Kriminalität beunruhigt, nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen. Sie wollen, dass der Staat ihre Sicherheit garantiert.

Das ist doch verrückt! Schäuble redet ja grad so, als würden täglich Bomben in der Bundesrepublik hochgehen. Aber der glaubt das alles, wovon er da redet. Der ist wirklich davon überzeugt, dass er das Richtige tut. Gruselig.

[via: Verwickeltes]

Das seltsame Verständnis vermeintlicher Elite von der Demokratie

Die vermeintliche Elite scheint früher oder später die Bodenhaftung, die Erdung zu verlieren. Dann macht sich ein gewisses Gefühl der Überlegenheit gegenüber der Masse, die man nur noch von Weitem sieht, breit. Ja, man könnte fast sagen, es entsteht ein Ekel bei dem Gedanken, dass diese Menschen da unten, die es nicht „geschafft“ haben, könnten nun trotzdem was zu sagen haben, könnten was mitbestimmen.

So kommt es dann, dass Horst Teltschik ein bisschen mit der Diktatur flirtet:

Es ist die Tragik jeder Demokratie, dass bei uns jeder seine Meinung öffentlich vertreten darf und dass man politisch Verantwortliche in einer Demokratie schützen muss. In Diktaturen würde so etwas nicht passieren.

Alles aufgebauscht? Mag sein, aber das Schutzbedürfnis der „Elite“ verspürt auch Prof. Vaubel:

[…] Abgesehen von Zwei-Kammer-Systemen und qualifizierten Mehrheitserfordernissen finden wir in der Verfassungsgeschichte noch eine dritte Lösungsmöglichkeit, wie die Leistungseliten vor der Tyrannei der Mehrheit geschützt werden können. […]

[…] Welche Vorkehrungen trifft unsere Verfassung, um die Leistungseliten vor der Mehrheit zu schützen? […]

(Beitrag von Vaubel am 01.02.07 in seinem Blog „Wirtschaftliche Freiheit“ unter dem Titel „Der Schutz der Leistungseliten in der Demokratie“)

Das wäre noch zu definieren, was die Leistungselite wäre. Für Vaubel sind das die finanziell Potenten. Eine seltsame Definition. Einerseits gibt es eine Menge Menschen, die lediglich durch Erbschaft zu sehr viel Geld gekommen sind. Andererseits gibt es viele Menschen in sozialen Berufen (Krankenwesen, Betreuungswesen), die kaum finanzielle Potenz haben, aber für das Funktionieren des Gemeinwesens eine bedeutende Rolle spielen. Darüber sollte Vaubel nachdenken, wenn er sich ins Auto setzt oder das nächste Mal aufs Uniklo geht, das von Putzfrauen gesäubert wird.

Aber davon abgesehen, dass Vaubels Definition von Elite über das Vermögen oder das Einkommen ziemlich Schlagseite bekommt, so offenbart es doch ein gravierendes Missverständnis von Demokratie. Die funktioniert nunmal auf der Basis, dass jeder Menschen die gleichen Rechte, jede Stimme das gleiche Gewicht hat.

Außerdem wüsste ich nicht, wo wir in Deutschland ein Problem damit hätten, dass die Elite von der „Tyrannei der Mehrheit“ bedroht wäre. Es ist wohl eher so, dass die wirtschaftliche und finanzielle Eliten in Form von Lobbyisten gehörigen Einfluss ausübt. Mehr als ihnen zusteht.

Die Gefahr vor der Masse verspüren aber nicht nur Sicherheitsberater oder VWL-Professoren. Auch andere vermeintliche Eliten aus dem Bereich der Publizistik haben ähnliche Bedenken, wenn jetzt jeder plötzlich von seinen demokratischen Rechten Gebrauch macht.

Wenn mich was richtig ankotzt, dann ist es Überheblichkeit und Selbstgefälligkeit.

Das Problem der Elite mit der gemeinen Mehrheit des Volkes ist aber nicht neu. Schon im antiken Griechenland wurde die Demokratie als Ochlokratie – als Pöbelherrschaft – verunglimpft.

[via: Statler & Waldorf]

6 Mrd. Euro, 31% Rendite

Wenn mir jemand erzählt, er könne aus meinem Geld in einem Jahr 31% Rendite herausholen, dann würde ich denjenigen für einen Gauner halten, der das nicht mit legalen Mitteln schaffen kann.

Die Gauner Deutsche Bank schafft das. Natürlich nicht für ihre Kunden (bzw. nicht für Otto-Normalkunde), sondern für sich selbst. 6 Milliarden Euro stehen als Gewinn zu Buche.

Ich hatte auf die Ankündigung gewartet, dass man jetzt ein paar Tausend Leute rauswirft, weil man wettbewerbsfähiger werden müsse, weil andere Banken ja noch mehr verdienten. Das war aber wohl dem Ackermann zu pervers und er kündigt die Stellenstreichungspläne eben erst in zwei Monaten an.

Ich finde das pervers, nur mit Finanztransaktionen 6 Millarden Euro in einem Jahr zu verdienen. Da werden keine dauerhaften Werte geschaffen, da wird nichts produziert, nichts erfunden. Da wird nur Geld hin- und herjongliert. Und gleichzeitig knausert die Bank mit Krediten für kleine Unternehmensgründungen oder -erweiterungen.

Keine Genehmigung für Steinhöfel?

Übrigens hat Rechtsanwalt Steinhöfel offensichtlich einige Wissenslücken im Bereich Medien- und Urheberrecht. Auf seiner Homepage veröffentlicht er Texte verschiedener Medien, darunter auch aus dem SPIEGEL und von SPIEGEL ONLINE. Eine Genehmigung dafür hatte er nicht.

Steht heute bei Spiegel Online in einem Bericht über Media-Markt vs. media-bloed.de und fettisch.de. Vertreten wird der MM mal wieder von seinem Hofjuristen Steinhöfel. Kennen wir ja.

In der Rubrik Standpunkte veröffentlicht Steinhöfel seine fremde Ansichten auf die Welt. Diese Standpunkte wurden zumeist in Zeitungen veröffentlicht und landeten dann als Kopie bei Herrn Steinhöfel.

Offenbar hat er – zumindest beim Spiegel – nicht nach der Genehmigung zur Verwertung gefragt. Die anderen Rechteinhaber, davon gehe ich aus, hat der RA Steinhöfel sicher um Genehmigung zur Veröffentlichung gebeten.
Und ebenso offenbar liest man in der Kanzlei Steinhöfel bei Spiegel Online mit und ersetzt die Links zu den kopierten Texten zu Links auf die Spiegel-Online-Seiten. Ist nur ungünstig, wenn die Artikel weiterhin auf den Seiten des Herrn Steinhöfel stehen:

Nr. 18: „Verrückt nach Bush“
Nr. 22: „Gegen die Mauer“
Nr. 27: „Mörderische Frömmigkeit“

Ich vermute mal, dass die Artikel nicht mehr lange auf der Seite stehen werden. Im Grunde wird es sich selbstverständlich um ein Missverständnis oder Versehen handeln.

Nachtrag (06.02.07): Die Spiegel-Artikel „Verrückt nach Bush“ und „Gegen die Mauer“ sind nun gänzlich aus der „Standpunkte“-Liste verschwunden, „Mörderische Frömmigkeit“ hat nun die Nr. 15 bekommen.

Peter Hartz und das Urteil

Ich kann ich nicht recht verstehen, warum jetzt so ein Protest aufbrandet, dass Hartz für sein Geständnis eine relativ milde Strafe bekommt: 2 Jahre auf Bewährung und eine gute halbe Million Euro Geldstrafe. Hartz musste sich für den schwerwiegenden Teil seiner Schuld verantworten: Veruntreuung von 2,6 Mio. Euro Gelder von VW, von denen er etwa 2 Mio. an den VW-Gesamtbetriebsratschef Volkert weiterleitete, um sich dessen Gunst zu erkaufen.
Durch einen Handel mit der Staatsanwaltschaft – Geständnis gegen Fallenlassen der Nebenanklagspunkte – sind Hartz‘ eigene Lustreisen und Bordellbesuche und damit der schmutzige Teil der VW-Affäre nicht mehr Bestandteil der Anklage. Dieser Teil mag die Boulevardpresse interessieren, das mag den Voyeurismus befriedigen – mir ist dieser Teil schnuppe. Er steht auch nicht wegen der – zum großen Teil von der Politik und dann von den umsetzenden Behörden – vermurksten Hartz-Gesetzen vor Gericht.

Wo ist denn bitte der Schaden entstanden, für den Hartz ins Gefängnis hätte gehen müssen? Er hat sich selbst nicht bereichert, er hat möglicherweise nicht einmal VW geschadet, wenn er sich einen Arbeitnehmervertreter gefügig macht. Interessant wäre noch gewesen, inwieweit der damalige Vorstandsvorsitzende und heutige Aufsichtsratschef von VW, Piëch, in die Sache verstrickt war. Dass seine Rolle in der Sache bisher nicht genug hinterfragt wurde, das ist der einzige fade Beigeschmack den ich bei dem Deal von Hartz mit der Staatsanwaltschaft erkennen kann.

Hartz geht nicht straffrei aus, er wird verurteilt. Der Deal mit Ackermann & Co. im Mannesmann-Prozess sah damals schlimmer aus. Auch Kohl ging in einer ähnlichen Sache straffrei aus. Hartz wird unter Umständen sogar finanziell ruiniert, weil er für seine Schmiergelder von einer Versicherung in Regress genommen werden könnte.

Statt über das vermeintlich milde Urteil für Hartz zu lamentieren, sollte man sich mal den § 266 StGB (Untreueparagraph) näher angucken.  Da scheint der Hund begraben zu liegen, dass Kohl und Ackermann und vermutlich auch andere dubiose Geldflüsse zur „Landschaftspflege“ straflos bleiben.

CDU möchte ein Ermächtigungsgesetz

„Der Bundestag soll die Bundesregierung zu Beginn einer Legislaturperiode ermächtigen, den internationalen Organisationen Truppen anzubieten.“

Nein, das ist kein Zitat von 1933, sondern eins vom CDU-Fraktionsvize Andreas Schockenhoff aus der Financial Times Deutschland vom 24. Januar 2007.

Der Plan: der Bundesrat gibt der Bundesregierung ein Mandat auf Vorrat, Bundeswehreinsätze im Rahmen von EU oder Nato selber zu veranlassen. Das Parlament dürfte aber innerhalb von 90 Tagen eine Rückholaktion beschließen.
Bisher muss jeder Einsatz vom Bundestag beschlossen werden. Das sein angeblich zu langwierig, lamentiert jetzt die CDU/CSU.

Einen Einsatzautomatismus für Einsätze der Nato- oder EU-Truppen fänd ich gruselig. Klar ist der Parlamentsvorbehalt komplizierter und langwieriger. Hier geht es aber immerhin um den Einsatz bewaffneter Truppen in einem anderen Land. Das sollte auch gut – in der Öffentlichkeit und im Parlament – diskutiert werden. Das will ich nicht von der Exekutive allein geregelt wissen.
Ein Bundeswehreinsatz muss Hürden haben, damit man sich den Einsatz gut überlegt. Die Armee darf niemals von der Regierung so nebenbei mal irgendwohin geschickt werden, das muss immer das allerletzte Mittel sein, wenn gar nichts mehr geht.

Das Rückholrecht ist ein Placebo. Wenn die Truppen erstmal rausgeschickt sind, wird man sie nicht so schnell zurückholen. Diesen Ansehensverlust der Bundesrepublik möchte sicher keiner verantworten.

Urheberrecht gleichrangig neben Terrorismus

Es wird mal wieder was für die Prävention getan. Bald haben wir keine Kriminalität mehr in Deutschland. Spätestens dann, wenn jeder Bürger 24h Stunden überwacht wird.

Der Bundestag wird morgen verabschienden, was der Wirtschaftsausschuss heute mit der Mehrheit der Koalition beschlossen hat: das Telemediengesetz. Ein Bestandteil darin ist das sog. Elektronische Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG). Darin ist u.a. festgelegt, wann z.B. ein Provider Daten seiner Kunden herausgeben soll:

für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum.

Der Bundesrat brachte dann noch die Präventionsklausel mit herein. Demnach gibt es die gewünschten Daten vom Provider auch

zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder.

Ok, bei schweren Straftaten oder in Fällen von – Achtung, argumentative Allzweckwaffe, damit lässt sich eigentlich alles rechtfertigen – Terrorismus ist irgendwie klar, dass die Strafverfolgungsbehörden die Daten von Websitebetreibern oder Nutzern bekommen müssen.

Dann steht da aber noch so ein kleiner Nebensatz, der da irgendwie nicht so recht reinzupassen scheint, so neben MAD, BND und Verfassungsschutz:

zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum

Es gibt ja so Spiele, bei denen man aus einer Reihe von Wörtern herausfinden muss, welches nicht in die Reihe reingehört. Tulpe, Primel, Stiefmütterchen, Hase, Rose. Da würde der Hase nicht passen, weil das ein Tier ist und keine Blume. Hier haben die vermeintlichen Rechteeigentümer, im Grunde aber die Rechtevermarkter – die Musikindustrie – beachtliche Lobbyarbeit geleistet. Da steht ein eher leichtes bis mittelschweres Vergehen*, wie eben Verstöße gegen das Urheberrecht, gleichberechtigt neben schweren Verbrechen oder zumindest Vorbereitungen zu solchen.

Zusammen mit einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Musikindustrie gegenüber Providern wird dann eben jene Musikindustrie in den Rang eines Hilfssheriffs erhoben. Dann darf die Musikindustrie (andere Rechteinhaber theoretisch auch, also die Spiele- und Softwareindustrie, aber die sind da bisher nicht so aktiv geworden) am Gewaltmonopol des Staates und an der Justiz vorbei selbst auf Verbrecherjagd gehen.

Das Urheberrecht, pervertiert durch die Verwertungsindustrie, wird neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, pervertiert durch abmahnfreudige Anwälte zu einem neuen Fetisch unserer Gesellschaft. Achja, und der „Kampf gegen den Terrorismus“ natürlich auch.

Mehr zum umstrittenen Telemediengesetz drüben bei netzpolitik.org.
*Raubkopierer sind eben keine Verbrecher, auch wenn die Werbekampagne der Musikindustrie anderes suggeriert.

Broder lesen macht doof

Früher, ja früher, da war alles besser. Bevor das Internet da war. Da konnte nur eine Handvoll Journalisten bequem und einfach Meinungen an andere Menschen verbreiten. Alle anderen mühten sich mit Leserbriefen oder Flugblättern und in Kneipenrunden ab.

Eine Meinung billigte man dem gemeinen Volk zwar zu, aber – bitteschön – behaltet sie für euch. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder jetzt seine Meinung verbreiten kann?! Ja, wir haben zwar Meinungsfreiheit, aber bitte, Herrschaften, lebt sie doch nicht aus:

Wenn jeder Mensch jederzeit seine Meinung äußern kann, ohne einen Fuß vor seine Küche setzen zu müssen, dann löst sich die Meinungsfreiheit in Kakophonie auf.

Broder stellt sich damit neben Remy Martin Jean-Remy von Matt mit seinen Klowänden („Was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?“).

Das muss doch den vermeintlichen Meinungseliten schwer wehtun, dass es nun jedem Menschen so einfach wie nie möglich ist, selbst zu sagen, was ihn umtreibt, was ihm stinkt und was er so denkt.

Weiter bei Broder:

Dass eine psychotische Nervensäge im Rahmen einer Talentshow zum „Superstar“ avancieren kann, zeugt nicht von einer Demokratisierung der Gesellschaft, sondern von ihrer Entkernung.

Waren wir nicht eben noch beim Internet, Herr Broder?! Jetzt sind wir plötzlich beim Fernsehen angelangt. Wird das nicht von der vermeintlichen Infoelite – Journalisten und Redakteuren – gemacht?
Kübelbock ein Superstar – ja, war schreibt ihn denn hoch, wer hält ihm denn ständig das Mikrofon vors Gesicht? Das sind doch nicht die kakophonischen Internetschreiberlinge.

Kam es in einer vertikal organisierten Gesellschaft früher darauf an, Durchlässigkeit und ein Ende der Privilegien zu fordern, geht es heute in einer horizontal verfassten Gesellschaft darum, wieder Grenzen zu ziehen, auf Abständen zu bestehen und qualitative Unterschiede zu betonen.

Ja, Qualität ist super. Ich würde gerne mehr Qualität in der täglichen Presse lesen und im täglichen Fernsehen sehen. Ist aber nicht der Fall. Umso besser, dass es eine Gegenöffentlichkeit im Internet gibt.