Onlinedurchsuchung: maximal invasiv

Der Wunsch nach einer Onlinedurchsuchung* von unseren Antiterrorministern geht konsequent einen falsch eingeschlagenen Weg weiter: der Staat muss jederzeit überall hingucken können.
Egal ob Großer Lauschangriff**, Wunsch nach präventiver Telefonüberwachung, Kameraüberwachung des öffentlichen Raums, Vorratsdatenspeicherung, Kontoabfrage oder eben jetzt die Online-Durchsuchung von privaten Rechnern.

Der Große Lauschangriff erlaubt das Abhören von Privatwohnungen. Er erlaubt aber, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, kein Mitschneiden von privat Gesprochenem. Eine Onlinedurchsuchung ginge noch viel weiter als der Große Lauschangriff. Der ist „vergleichsweise ‚minimal invasiv‘:

Die Behörden können mit Hilfe eines entsprechenden so genannten „Bundes-Trojaners“ den heimischen Computer sogar komplett fernsteuern: Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und Email, Live-Übertragung von Webseitenabrufen – dagegen ist selbst der „Große Lauschangriff“ vergleichsweise minimal-invasiv. Denn die „Online-Durchsuchung“ geht weit über den Lauschangriff hinaus: Nicht nur das aktuell gesprochene Wort wird registriert, sondern die Ermittler bekommen Zugriff auf archivierte und möglicherweise verschlüsselte Daten, für die sonst ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.

Naturgemäß liefe eine Übernahme und Durchsuchung des Rechners heimlich ab. Heimlich heißt aber auch immer, es ist hinterher im Strafprozess nicht mehr zu untersuchen, ob alles mit rechten Dingen abgelaufen ist. Aber gerade die Klarheit der Methoden, die nachträgliche Überprüfbarkeit ist ein Merkmal des Rechtsstaats.

Ein Merkmal dieses Rechtsstaates ist es auch, dass er nunmal nicht alles machen darf, was vielleicht zur Durchsetzung eines Ziels unter Umständen nötig ist. Er darf z.B. auch nicht foltern. Irgendwie scheint ein grundlegendes Verständnis dafür, dass es eine Errungenschaft ist, dass der Rechtsstaat sich an Regeln zu halten hat, verloren zu gehen. Ein vages Versprechen für „mehr Sicherheit“ scheint zu reichen, damit der öffentliche Protest weitgehend erlahmt ist.

* Es gibt ja Leute, die halten Onlinedurchsuchungen für ein Hoax, für schlechte Recherche und nicht machbar. Demnach würden BGH, Bundesanwaltschaft und Innenminister nur einem Hoax hinterherrennen. Man sollte aber davon ausgehen, dass das Hacken eines Rechners von mehr oder weniger Computerlaien kein Problem darstellt. Die entsprechenden staatlichen Stellen dürften ihre Mittel und Methoden haben.

** Der Große Lauschangriff wurde damals (1998) mit dem Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) begründet. Das war der politische Propagandabegriff für jedes Gesetz, bevor mit dem „Kampf gegen den Terror“ ein noch viel besserer „Grund“ auftauchte. Die Methode damals war die gleiche: Angstmacherei.

2 Gedanken zu „Onlinedurchsuchung: maximal invasiv

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