Der Mannesmann-Prozess geht ohne Urteil aus. Gegen Geldzahlungen von insgesamt 5,8 Mio Euro (allein Ackermann drückt 3,2 Mio ab, sein Jahreseinkommen beträgt allerdings 20 Mio. Euro) stellt das Gericht das Verfahren ein.
Nach Ansicht des Richters bestünde kein öffentliches Interesse mehr:
Der Vorsitzende Richter Stefan Drees begründete den Beschluss damit, dass die Taten mehr als sechs Jahre zurückliegen und das öffentliche Interesse an einer Fortführung des Prozesses nicht gegeben sei.
Es seien rechtliche Fragen offen, deren Klärung „innerhalb eines überschaubaren Zeitraums … nicht möglich wäre“, meinte der Richter.
Ist der Richter merkbefreit? Der Prozess schlägt seit Jahren hohe Wellen und nun soll kein öffentliches Interesse mehr an einer Aufklärung bestehen? Trotzdem offene rechtliche Fragen mehr bestehen, hat man keine Lust keine Zeit mehr, sie zu klären. Also geht man den Weg des geringsten Widerstandes und stellt das Verfahren gegen Geldzahlung ein, die Angeklagten gelten als unschuldig.
Die Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße mag ja bei Bagatelldelikten eine einfache Möglichkeit sein, ein Verfahren abzuschließen, aber doch nicht bei einem Prozess solcher Größe und Aufmerksamkeit. Außerdem stellt man sich hiermit gegen das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofes (BGH), der den Freispruch der ersten Instanz zurückwies, weil er Untreue erkannte:
Der Bundesgerichtshof sieht im Mannesmann-Verfahren bei den Angeklagten Josef Ackermann, Joachim Funk und Klaus Zwickel „den Tatbestand der Untreue verwirklicht“.
Trotzdem der BGH Untreue erkannte, will man nun nicht weiterverhandeln und kehrt die Sache lieber unter den Teppich. Man will offenbar gar nicht mehr wissen, ob es sich wirklich um Untreue handelte. Ja, die Kungelei um Geldzahlungen waren in der Grauzone, ja, das war ein Präzedenzfall. Gerade darum sollte man so ein Verfahren nicht einstellen.
Der Richter ist wirklich merkbefreit:
„Die Höhe der dem Angeklagten Dr. Ackermann auferlegten Zahlung mag gemessen an seinen außerordentlich guten Einkommensverhältnissen als gering erscheinen“, räumte der Richter ein.
Jedoch müsse berücksichtigt werden, dass die Geldstrafe im Falle einer Verurteilung maximal 3,6 Millionen Euro betragen hätte.
Der Unterschied ist aber, Ackermann wäre verurteilt und für schuldig befunden worden. Was interessieren mich die Millionen, die er aus der Portokasse bezahlt. Es geht doch bei solchen Prozessen um die Verurteilung, es geht darum, dass ein Gericht feststellt, dass diese Menschen rechtswidrig gehandelt haben.