Der nächste Schritt in Richtung Überwachungsstaat Präventionsstaat:
die Bundesregierung [befürwortet] die Forderung der Länder, dass Anbieter von Tele- und Mediendiensten auch für Präventionszwecke Bestands- und Nutzungsdaten herausrücken sollen. Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt, dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die „vorbeugende Bekämpfung von Straftaten“ zu geben haben.
Mit dem Vorschlag werde zudem die unterschiedliche Eingriffsintensität von Zugriffen auf Bestandsdaten einerseits und Nutzungsdaten andererseits verkannt, beklagt die GDD weiter. Ein Zugriff auf Bestandsdaten wie Name oder Anschrift eines Surfers sei – solange er nicht in Verbindung mit einem konkreten Telekommunikationsvorgang stehe – weniger intensiv als der Zugriff auf Daten der Internetnutzung. Diese gäben Aufschluss über das „Surf-Verhalten“ und unterlägen deswegen strengeren Eingriffsvoraussetzungen beziehungsweise im Regelfall einer richterlichen Anordnung.
(heise online, 27.10.06)
Wenn es ums Internet geht, bricht der Kontrollwahn aus. Obwohl niemand was Ungesetzliches getan hat, könnten Behörden seine Daten anfordern. Klingt für mich wie eine Einladung zum Missbrauch. Sieht da einer noch die Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit oder Unschuldsvermutung gewahrt?
Pingback: Reflexionsschicht