Rainer wurde ja vor einiger Zeit zweimal von Steinhöfel abgemahnt. Rainer war aber nicht bereit, die Kostennoten zu bezahlen, weil er die Abmahnungen und die Streitwerte für unberechtigt bzw. überzogen fand.
Also ließ er es auf einen Rechtsstreit ankommen. Steinhöfel war nun gezwungen, die Kosten einzuklagen. Billiger ist Rainer damit nicht weggekommen, ganz im Gegenteil. Knapp 5000 Euro hat ihn der „Spaß“ gekostet.
Die Kosten der insgesamt 3 Abmahnungen (Media Markt wegen des Lückentextes (knapp 1400 Euro), Steinhöfel wegen des Lückentextes (knapp 1400 Euro) und Steinhöfel wegen eines inzwischen komplett gelöschten Beitrages (ca. 1000 Euro)) hätten zusammen bei etwa 3800 Euro gelegen.
Die Kostennoten wurden zwar teilweise reduziert, aber letztlich treiben die Gerichts- und Anwaltskosten die Sache in die Höhe. Rainer bittet weiterhin um Spenden.
Bleibt festzuhalten: Abmahnungen sind teuer. Sich auf das Spiel einzulassen, dass sich der Abmahnanwalt die Kosten auf dem Klageweg holen muss, ist nicht ungefährlich. Darauf zu bauen, das der Abmahnanwalt davor zurückschreckt, ist wohl nur dann sinnvoll, wenn die Abmahnung offensichtlich blödsinnig und der Anwalt nicht so klagefreudig ist wie beispielsweise ein Herr Steinhöfel.
Danke, dass du noch einmal auf meinen „Fall“ aufmerksam gemacht hast. Steinhöfel aus den Medien und aus der Perspektive von Menschen kennend, die mit zusammen zu arbeiten gezwungen waren, bin ich selbstredend nicht davon ausgegangen, dass der Steinhöfel den Schwanz einzieht, wenn ich es auf das Einklagen der Kostennoten ankommen lasse. Im Lückentext-Fall ging es darum, dass der Steinhöfel und sein Helfershelfer die Gegenstandswerte aus heiterem Himmel und nach Belieben auf astronomische Höhen schraubten, obwohl die erste vorliegende Kostennote erheblich niedriger war. Im zweiten Fall ging es um die Frage, wieviel die – räusper – Persönlichkeitsrechte des Steinhöfels in Relation zu einem Normalsterblichen mehr wert sind. Da hat der Richter Buske ja in meinem Sinne entschieden: 10.000 statt 3.000 bis 5.000.
Ja, ich bin so blöd, dass es mir um Gerechtigkeit geht.
Nein, ich halte dich nicht für blöd. Ganz im Gegenteil, ich finde es mutig, wenn jemand solche Abmahnungen auch gerichtlich ausfechtet. In anderen Fällen – wenn man nicht an Steinhöfel gerät oder wenn die Abmahnung offensichtlicher Unfug ist – führt das sicher auch zu einem Erfolg.
Sich auf das Einklagen von Kostennoten einzulassen, wird ja auch hier und da als Reaktion auf unsinnige Abmahungen empfohlen.
So ist das in dem feudalen Gesellschaftssystem, in dem wir leben: Viele haben kaum Geld, die Kosten, die durch Abmahnungen verursacht werden, zu begleichen. Mein herzliches Beileid, meine moralische Solidarität. Meinungsfreiheit kann sich halt nicht jeder locker leisten.
Oder man ist mit der Kombination Tor – hushmail.com – wordpress.com anonym im Internet unterwegs. Dann kriegt man keine Abmahnung und kann trotzdem seine Meinung frei äußern.
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