In einer Rede (PDF-Datei) vor dem 10. europäischen Polizeikongress in Berlin war BKA-Präsident Jörg Ziercke ausführlich auf den Fall der „Kofferbomber“ eingegangen. Sie dienten Ziercke als Beispiel für die dringende Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen verdächtiger Rechner.
(heise online, 08.03.07 )
Das Beispiel des Herrn Ziercke eignet sich wunderbar als Beispiel zur Demonstration seiner Unlogik: Von den mutmaßlichen Kofferbombern wusste man im Vorfeld doch gar nichts. Da hätten alle neuen schon eingeführten oder gewünschten Überwachungsmaßnahmen eben gar nichts gebracht. Es gab keine Verdächtigen, somit kann dieser Fall auch nicht als Beispiel für eine Notwendigkeit zur Onlinedurchsuchung Verdächtiger herhalten. Zierckes Beispiel wäre eher eine Begründung dafür, warum man alle Bundesbürger in Echtzeit überwachen müsste.
Unlogik in der Argumentation um vorgebliche Sicherheit ist aber nix neues .