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Keine Genehmigung für Steinhöfel?

Übrigens hat Rechtsanwalt Steinhöfel offensichtlich einige Wissenslücken im Bereich Medien- und Urheberrecht. Auf seiner Homepage veröffentlicht er Texte verschiedener Medien, darunter auch aus dem SPIEGEL und von SPIEGEL ONLINE. Eine Genehmigung dafür hatte er nicht.

Steht heute bei Spiegel Online in einem Bericht über Media-Markt vs. media-bloed.de und fettisch.de. Vertreten wird der MM mal wieder von seinem Hofjuristen Steinhöfel. Kennen wir ja.

In der Rubrik Standpunkte veröffentlicht Steinhöfel seine fremde Ansichten auf die Welt. Diese Standpunkte wurden zumeist in Zeitungen veröffentlicht und landeten dann als Kopie bei Herrn Steinhöfel.

Offenbar hat er – zumindest beim Spiegel – nicht nach der Genehmigung zur Verwertung gefragt. Die anderen Rechteinhaber, davon gehe ich aus, hat der RA Steinhöfel sicher um Genehmigung zur Veröffentlichung gebeten.
Und ebenso offenbar liest man in der Kanzlei Steinhöfel bei Spiegel Online mit und ersetzt die Links zu den kopierten Texten zu Links auf die Spiegel-Online-Seiten. Ist nur ungünstig, wenn die Artikel weiterhin auf den Seiten des Herrn Steinhöfel stehen:

Nr. 18: „Verrückt nach Bush“
Nr. 22: „Gegen die Mauer“
Nr. 27: „Mörderische Frömmigkeit“

Ich vermute mal, dass die Artikel nicht mehr lange auf der Seite stehen werden. Im Grunde wird es sich selbstverständlich um ein Missverständnis oder Versehen handeln.

Nachtrag (06.02.07): Die Spiegel-Artikel „Verrückt nach Bush“ und „Gegen die Mauer“ sind nun gänzlich aus der „Standpunkte“-Liste verschwunden, „Mörderische Frömmigkeit“ hat nun die Nr. 15 bekommen.

Erste Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen (bald) für 50 Euro zu haben

Neben dem Auskunftsanspruch gegenüber Providern hat die Durchsetzungsrichtlinie auch was Gutes: Sie deckelt die Kosten bei erstmaligen Abmahnungen in Urheberrechtsdingen auf 50 Euro.

In §97a, Abs. 2 heißt es:

Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 50 Euro.

Was „einfach gelagerte Fälle“ von „unerheblicher“ Bedeutung sind, bleibt freilich offen. Das in der Pressemitteilung gebrachte Beispiel, bei dem ein Mädchen ein Lied (!) beim Filesharing getauscht hat, ist grob unrealistisch. Was ist bei einem Album? Bei 20 Liedern, bei 10 Alben?

Aber weg vom Filesharing gibt es ja noch andere Beispiele für Abmahnungen im Urheberecht, wie der aktuelle Brötchenfall ja zeigt: Ein Bild illegalerweise verwendet und schon kriegt man eine mehrere hundert Euro teure Abmahnung ins Haus.

Nun weiß man zwar sollte man wissen, dass man Bilder und Texte nicht einfach so kopieren darf, wenn er eine Webseite zusammenbastelt. Besonders wer sich wenig mit dem Internet auskennt, tappt da schnell mal in eine teure Falle. 50 Euro als Höchstmaß stellt hier eine Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Strafe dar. Ein geklautes Bild auf einer privaten Homepage eines Jugendlichen sind einfach keine 500 oder 1000 Euro wert.

Wäre allerdings schön, wenn diese 50-Euro-Deckelung auch bei erstmaligen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht greifen würden. Das kann auch sehr teuer werden und wann was ein Verstoß ist und was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist oft schwierig zu sagen.

Auskunftsanspruch gegen Provider kommt – irgendwie

Die Bundesregierung hat heute die Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums (.pdf) beschlossen. Und damit u.a. auch den Auskunftsanspruch von Urhebern gegenüber bspw. Providern. Irgendwie jedenfalls. Denn für Ottonormalurheberrechtsverletzer gilt das wohl nicht.

Bisher war es so, dass bspw. die Musik- oder Spieleindustrie erstmal ein Strafverfahren anleiern musste, um an die IP von Filesharern heranzukommen. Das hat sie auch getan und hat damit die Strafverfolgungsbehörden kräftig mit Arbeit eingedeckt.
In Zukunft kein Strafverfahren mehr nötig, um vom Provider den Namen zu einer IP zu erhalten, es reicht ein Zivilverfahren. Weil man in Zivilverfahren kein Verfahren gegen Unbekannt führen kann, hat der Rechteinhaber in bestimmten Fällen auch schon vor einer Klage ein Auskunftsrecht gegenüber den Providern.

Der bestimmte Fall tritt dann ein, wenn der Urheberrechtsverletzer „in gewerblichem Ausmaß“ bzw. „gewerbsmäßig“ handelt. Gewerbsmäßig bedeutet, dass die Urheberrechtsverletzung auf Gewinnerzielung aus ist. Privates Filesharing fällt wohl nicht darunter. Nichtsdestotrotz ist es weiterhin illegal.

Mehr dazu auch bei heise online und bei netzpolitik.org.

Snap Preview: nervige Vorschaubildchen als Pop-Up

Was ist das eigentlich für eine blöde Angewohnheit geworden, Links mit Vorschaubildern der Zielseite zu schmücken? Man fährt mit der Maus über einen Link und – Plopp! – neben dem Mauszeiger poppt ein kleines Fenster mit einem Screenshot der Zielseite auf. Häufig wird das mit snap.com umgesetzt. WordPress.com macht leider bei dem Quatsch auch mit.

Was soll der Unfug? Wenn ich wissen will, wie die Seite aussieht, gucke ich sie mir kurz an. Der Tooltip als Beschreibung für einen Link reicht doch vollkommen aus. Das Gepoppe stört nur den Lesefluss, einen Gewinn für mich als Leser kann ich darin nicht erkennen.

Keywords

Ok, ihr Spammer, die mir mein Blog zuspamen. Neuerdings sogar mit Referrerspam, sodass auch diese Statistik nur mühsam brauchbare Informationen ausspuckt.
Akismet zählte heute den 5477. Kommentarspam seit siebeneinhalb Monaten.

Ihr wollt unbedingt eure Keywords bei mir unterbringen? Könnt ihr kriegen! Was wollt ihr haben?

Phentermine? Kein Problem!

Tramadol? Bitte schön!

Casinos? Immer doch!

Kredite? Gerne!

Ok, ich hab euch eure Keywords ins Blog gebracht, dafür lasst ihr jetzt meine Kommentare in Ruhe – einverstanden? Irgendwann müsst ihr doch mal merken und kapieren, dass keiner eurer Kommentare das Licht der Suchmaschinenöffentlichkeit erblickt.

Broder lesen macht doof

Früher, ja früher, da war alles besser. Bevor das Internet da war. Da konnte nur eine Handvoll Journalisten bequem und einfach Meinungen an andere Menschen verbreiten. Alle anderen mühten sich mit Leserbriefen oder Flugblättern und in Kneipenrunden ab.

Eine Meinung billigte man dem gemeinen Volk zwar zu, aber – bitteschön – behaltet sie für euch. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder jetzt seine Meinung verbreiten kann?! Ja, wir haben zwar Meinungsfreiheit, aber bitte, Herrschaften, lebt sie doch nicht aus:

Wenn jeder Mensch jederzeit seine Meinung äußern kann, ohne einen Fuß vor seine Küche setzen zu müssen, dann löst sich die Meinungsfreiheit in Kakophonie auf.

Broder stellt sich damit neben Remy Martin Jean-Remy von Matt mit seinen Klowänden („Was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?“).

Das muss doch den vermeintlichen Meinungseliten schwer wehtun, dass es nun jedem Menschen so einfach wie nie möglich ist, selbst zu sagen, was ihn umtreibt, was ihm stinkt und was er so denkt.

Weiter bei Broder:

Dass eine psychotische Nervensäge im Rahmen einer Talentshow zum „Superstar“ avancieren kann, zeugt nicht von einer Demokratisierung der Gesellschaft, sondern von ihrer Entkernung.

Waren wir nicht eben noch beim Internet, Herr Broder?! Jetzt sind wir plötzlich beim Fernsehen angelangt. Wird das nicht von der vermeintlichen Infoelite – Journalisten und Redakteuren – gemacht?
Kübelbock ein Superstar – ja, war schreibt ihn denn hoch, wer hält ihm denn ständig das Mikrofon vors Gesicht? Das sind doch nicht die kakophonischen Internetschreiberlinge.

Kam es in einer vertikal organisierten Gesellschaft früher darauf an, Durchlässigkeit und ein Ende der Privilegien zu fordern, geht es heute in einer horizontal verfassten Gesellschaft darum, wieder Grenzen zu ziehen, auf Abständen zu bestehen und qualitative Unterschiede zu betonen.

Ja, Qualität ist super. Ich würde gerne mehr Qualität in der täglichen Presse lesen und im täglichen Fernsehen sehen. Ist aber nicht der Fall. Umso besser, dass es eine Gegenöffentlichkeit im Internet gibt.

Gruene.de: Logo weggeschmissen?

Bündnis ’90/Die Grünen wollten sich auf ihrem Parteitag ihrer Bundesdelegiertenkonferenz ein neues Logo geben. Die Parteispitze wollte das so, die Basis nicht. Neues Logo damit vom Tisch.

Der Webmaster (oder: die Webmasterin) der Grünen war ein ganz Schneller (oder: eine ganz Schnelle) und packte das neue Logo gleich mal auf die Webseite. Vorschnell, wie sich zeigte.
Also musste müsste das neue Logo wieder runter und durch das alte ersetzt werden:

gruene

 

Durch das alte ersetzt werden? Hmmmm. Da hat wohl jemand das alte Logo zu früh ins digitale Nirvana geschickt. Dort, wo das Logo sein müsste ist nämlich momentan … nichts.

Readers Edition – wie gehts weiter?

Die Readers Edition (RE) ist nun wirklich kein Selbstläufer. Das Citizen-Journalismus-Projekt kämpft seit dem Start mit geringer Beitragsdichte und mangelnder Bedeutung. Nur ganz, gaaanz selten stoße ich beispielsweise in Blogs auf einen verlinkten RE-Beitrag. Die Artikel der RE sind nicht Fisch und nicht Fleisch. Sie haben nicht die Relevanz von „klassischen“ Medien und nicht die persönliche Note von Blogeinträgen. Sie liegen irgendwo dazwischen, dort, wo es uninteressant ist. Die Nachrichtenbeiträge sind wegen ihrer Bemühung um Distanz und Ausgewogenheit langweilig oder man hat sie anderswo schon früher und besser gelesen. Die Kommentare sind selten pointiert oder bissig.
Kurzum: Es lohnt sich nicht, die RE zu lesen.

Felix Schwenzel ist vor einiger Zeit schon mal näher auf die Probleme der RE eingegangen:

ich sehe zwei versäumnisse der netzeitung:

* masse schaffen, eine breite userbasis
* anreize schaffen für die RE zu schreiben
* themen und hilfestelllung vor dem schreiben leisten und so zum schreiben animieren

Man scheint sich der Probleme bei der RE auch innerhalb der RE bewusst zu sein und thematisiert das selbstkritisch in einem Beitrag:

Nach dem Wechsel der Projektleitung steht das im Juni 2006 mit großem Applaus gestartete Projekt Readers Edition der Netzeitung am Scheideweg.

Wie kann es gelingen, »20 Millionen Mitarbeiter« zu gewinnen, wenn nach einem halben Jahr kaum 150 Autoren jeweils mehr als vier Artikel veröffentlicht haben? Sollen professionelle Autoren angesprochen und motiviert werden, um die wenigen aktiven Moderatoren, die sich zeitaufwändig mit Schreibversuchen von Laien abmühen, zu entlasten? Soll es redaktionsähnliche Strukturen geben mit Zuständigkeitsbereichen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten? Wo liegen die Schmerzgrenzen beim Qualitätsbegriff? Wer ist die Zielgruppe der Online-Publikation, und wie ist ihr Verhältnis zu Blogs?

Die zentrale Frage lautet (wie bei Felix Schwenzel) auch für mich: Warum sollte ich (oder allgemein: man) für die RE schreiben, was bringt mir das? Schreibe ich hier etwas in mein Blog, dann ist das meins. Die Aufmerksamkeit für einen vielleicht gelungenen Artikel gehört dann mir. Schreiben wir nicht alle auch ein bisschen für das eigene Ego?

Die RE ist keine Marke, hat keinen Ruf, es fehlt der Anreiz, für sie zu schreiben. Man muss also die Schreiberlinge da draußen dazu bringen, interessante Texte lieber in die RE zu schreiben als ins eigene Blog (oder für sich zu behalten, indem sie gar nicht schreiben). Dazu braucht die RE einen Ruf, dass man dort Aufmerksamkeit bekommt. Die Leserzahlen der RE dürften die eines kleinen Blogs wie dem meinigen hier bei weitem übertreffen. Aber die Relevanz ist nach wie vor bescheiden. Es interessiert wohl keinen, wenn man für die RE schreibt.

Mal ein Beispiel: Jörg-Olaf Schäfers schreibt seit Wochen (zusammen mit Don Alphonso) über das StudiVZ und gräbt dabei nach und nach weitere Probleme und Fehler beim Studentennetzwerk aus. Das beschert ihm ordentlich Traffic, Aufmerksamkeit in der Blogosphäre und darüber hinaus. Ich gönne ihm den Besucherstrom voll und ganz, denn er schreibt ein interessantes Blog (war eines meiner ersten Blogs im Feedreader) auch über das StudiVZ-Thema hinaus. Jetzt sieht er sein Blog wachsen und gedeihen, die Leserzahlen werden auch nach dem Abebben der StudiVZ-Welle höher sein als vorher. Er kann sich weiterhin über Interesse und Aufmerksamkeit an seinen Texten freuen.
Aber stellen wir uns jetzt mal vor, Jörg-Olaf hätte seine StudiVZ-Recherchen nicht auf seinem Blog sondern in der Readers Edition veröffentlicht. Was hätte er davon gehabt? Für die RE wäre das fraglos ein Knaller gewesen und vielleicht sogar der Durchbruch. Für Jörg-Olaf hätte es wohl gar nichts gebracht. Außer der Gewissheit, die RE kräftig gepusht zu haben.

Die RE möchte jetzt die Phase zwei zünden:

Phase zwei heißt Weiterentwicklung der Website als die führende deutschsprachige Citizen-Journalism-Plattform. Wir wünschen uns natürlich mehr Beiträge, wollen den Prozess vom Einstellen von Beiträgen bis zum Veröffentlichen beschleunigen, also die Fakten-Kontrolle und den Redaktionsarbeit für die (ehrenamtlichen) Moderatoren einfacher und attraktiver machen sowie Autoren mehr Hilfe anbieten bei der Recherche und beim journalistischen Schreiben.

So richtig visionär klingt das noch nicht. Es gibt schon mal ein Konzeptweblog, in dem Ideen unter Anleitung von Hugo E. Martin ausgebrütet werden sollen. Ich hoffe, man packt den Punkt „Anreizstrukturen schaffen“ an und findet dafür ein Lösung. Ich habe leider keine.

[via: basicthinking]

Verfassungsschutzbeamte: Video statt Umzug

Schon erstaunlich, welche Kreativität bei Beamten freigesetzt wird, wenn sie das machen sollen, was sie nach Beamtengesetz tun müssen: Dienstanweisungen folge leisten. Wenn z.B. der Bund beschließt, die Dienststelle zu verlegen, müssen sie die Versetzung akzeptieren.

Irgendwas muss ja der Staat davon haben, dass er sich Beamte leistet. Sie sind nunmal Staatsdiener und so kann der Dienstherr sie eben auch versetzen, wenn es nötig ist. Aus Sicht des Beamten natürlich unschön, aber eben auch der Preis für Privilegien wie der Unkündbarkeit, die in der heutigen Zeit ja einiges wert ist.

Rechnung Online: Verheddert in Benutzerkennungen, Passwörtern und Deppenleerzeichen

Seit ein paar Monaten verschickt die Telekom ihre Einzelverbindungsübersicht nur noch verschlüsselt. Will man diese öffnen, benötigt man ein Kennwort:

Zum Öffnen der verschlüsselten Datei benutzen Sie bitte Ihre Rechnung Online Benutzerkennung.

Und wo finde ich diese Rechnung-Online-Benutzerkennung (ja, liebe Telekom, wenn die von euch erfundenen Wörter zu lang werden, dann setzt ihr einfach ein paar Deppenleerzeichen rein)?

In meiner ohne Kennwort zu öffenenden Rechnung habe ich 3 Nummern: Kundennummer, Rechnungsnummer und Buchungskonto. Aber eben keine Rechnungonlinebenutzerkennung.

Die Telekom gibt einen Hinweis, wie man an die Benutzerkennung rankommen könnte:

Die Historie Ihrer Kennwörter für die Verschlüsselung finden Sie auf der gesicherten Webseite Ihrer Rechnung Online unter

www.t-com.de/rechnung

Startseite > Persönliche Einstellungen > Zugangsdaten ändern > EVÜ-Verschlüsselung.

Schnell mal hingesurft. Und wieder muss ich mich wieder einloggen.

login

Wieder mit der „Rechnung Online Benutzerkennung“ (die ich ja immer noch nicht kenne und herausfinden will) und zusätzlich noch mit einem „Rechnung Online Passwort“ (das kenne ich erst recht nicht, aber immerhin wieder schön mit Deppenleerzeichen).

Die lilanen magentafarbenen „vergessen?“-Links, die gucken mich schon ganz neckisch an. Also: druffjeklickt. Der erste Link will meine E-Mailadresse haben, mit der ich mich bei Rechnung Online registriert habe. Keine Ahnung wie ich mich damals registriert habe. Doch wohl mit der Adresse, an die auch meine Rechnung geschickt wird, oder? Also mal eingetragen. Nach einer halben Stunde immer noch nix im Postkasten. Schicken die bei der Telekom die Mails manuell raus? (Nachtrag: Mail kam dann doch noch an)
So komm ich nicht weiter. Also zur Startseite der Telekom hin. Da gibts den Bereich „Meine T-Com“. Da kann man sich auch einloggen. Natürlich weiß ich nicht, wie ich mich dort einloggen kann, mach ich sonst auch nicht. Aber es gibt eine sinnvolle Art, sich den Loginnamen und dass Passwort zu holen: mit der Telefonnummer und der Rechnungsnummer. Das sind doch mal konkrete Angaben! Das klappt dann auch, der Login funktioniert, ich komme darüber auch zu Rechnung-Online. Da steht dann auch meine Benutzerkennung. Der Witz daran: Sie ist, wenn ich es nicht manuell ändere, identisch mit Kundennummer. Das hätten sie aber auch vorher sagen können!

Also, liebe Telekom, schreibt doch einfach in eure Rechnungsmails rein, dass die „Rechnung Online Benutzerkennung“ die Kundennummer ist, die auf der ersten Seite der Telefonrechnung steht. Das spart einen Haufen Zeit und Ärger auf der Suche nach dem richtigen Passwort.