Auskunftsanspruch und 100 Euro für die erste Abmahnung beschlossen

Am letzten Freitag hat der Bundestag die „Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums“ und damit auch den lange diskutierten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber beschlossen. In Zukunft kann also ein Rechteinhaber, in der Praxis wird das die Musik-, Film- und Videospielindustrie sein, direkt beim Provider Auskunft über die Person hinter der ermittelten IP verlangen. Bisher musste eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, dann fragte der Staatsanwalt beim Provider an (manche weigern sich allerdings auch, weil Aufwand und Nutzen im schlechten Verhältnis stehen).

Aber so ganz direkt ist der Draht zwischen Provider und Rechteindustrie dann auch wieder nicht: ein Richter wird noch dazwischengeschaltet. Wie das allerdings die Justiz entlasten soll, ist mir schleierhaft. Vielleicht hofft man darauf, dass die Richter das Auskunftsersuchen ohne Nachdenken und Überprüfung der Rechtmäßigkeit absegnen. Angesichts der Massenverfahren in der Vergangenheit wäre das kein Wunder, wenn zukünftig Richter die Auskünfte schnell abhandeln wollen, um nicht in Papier zu ersticken.
Kurz: im Prinzip ist der jetzt beschlossene Richtervorbehalt eigentlich keine schlechtere Situation als vorher, wenn die Auskunftsersuchen nicht nur durchwinken.

Gleichzeitig wurde die Deckelung der Kosten für eine einfache Erstabmahnung für Urheberrechtsverletzungen auf 100 Euro beschlossen. Ursprünglich waren mal nur 50 Euro angedacht, daraus wurde nichts.

Patrick schreibt in seinem Blog noch mehr über die rechtlichen Aspekte und den Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung.

3 Gedanken zu „Auskunftsanspruch und 100 Euro für die erste Abmahnung beschlossen

  1. Sven

    Das ist dann eine Entlastung, wenn der Richterstempel nur als rein formale Legitimation gedacht ist und deshalb in der Praxis jede Anfrage einfach durchgewunken wird.

  2. Thomas

    Es wird Zeit, dieses Ungetüm der Abmahnung endlich aus unserem Recht zu verbannen. Im Grunde hat das doch keinen anderen Sinn als den, dem anderen unnötige Kosten aufzubürden. Ich habe selber Jura studiert und verstehe es trotzdem immer noch nicht, wie unsere Gerichte aus einem völlig anders gemeinten Gesetzestext die bei uns geltende Abmahnpraxis herausgebogen haben. Und ich schäme mich wirklich für die Kollegen, die es nötig haben, auf diese Weise ihr Geld zu verdienen, anstatt sich richtiger Fälle und richtiger Mandate anzunehmen.

  3. Tobias Beitragsautor

    Ursprünglich war die Abmahnung wohl mal dafür gedacht, dem Kläger Kosten zu ersparen, um seine Rechte durchzusetzen.
    Daraus wurde aber mittlerweile ganz offensichtlich ein gerne benutztes Mittel, dem vermeintlich Rechtbrechenden Kosten zu verursachen, um entweder den Geldbeutel des Abmahners zu füllen oder missliebige Handlungen von vornherein zu unterbinden, weil sich derjenige eine Abmahnung nicht leisten kann.

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