Durch die Föderalismusreform wird die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze drastisch reduziert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ausgerechnet, dass sich der Anteil in etwa halbieren könnte. Hätte es die Reform bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode gegeben, hätte die Quote der zustimmungspflichtigen Regelungen demnach bei 24 Prozent statt der tatsächlich erreichten 51 Prozent gelegen.
(tagesschau.de, 29.06.06)
Viel interessanter wäre doch zu erfahren, wieviele der wichtigen Gesetzesvorhaben jetzt noch zustimmungspflichtig sind. Die meisten Gesetze hatte der Bundesrat eh ohne Debatte durchgewinkt. Ich wage einfach mal die Prognose, dass sich an den Kungelrunden im Vermittlungsausschutz, dem Kuhhandel zu Ungunsten von Gesetzen nichts ändern wird. Die Vorteile der Reform lesen sich ja gut, allein ich beweifle, dass es in der Realität dann auch so kommt.
Zudem wurde die Finanzverfassung, also die Steuergesetzgebung zwischen Bund und Ländern, ausgeklammert. Ohne Geld lässt sich aber schlecht regieren und wirklich was bewegen.
Die Länder dürfen in der Bildungspolitik noch stärker ihre Kleinstaaterei betreiben. Neben der Schul- jetzt auch in der Hochschulpolitik. Nationale Standards werden dann mühsam in der Kultusministerkonferenz (KMK) aufgestellt, die einstimmig entscheiden muss und dadurch häufig gar nichts bewegt. Noch mehr Kleinstaaterei gibt es beispielsweise jetzt im Umweltrecht. In den Stellungnahmen der Rechtsexperten kam z.T. scharfe Kritik an der Föderalismusreform. Herausgekommen ist wohl statt dem großen Wurf eher das, was politisch durchsetzbar war und jetzt vor der Sommerpause eben noch schnell durchgesetzt werden konnte.
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